Beschlussvorlage - 2019/169/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Entschädigung für Ortsratsmitglieder und Ortsvorsteher wird festgesetzt.

 

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Sachverhalt

Bislang erhielten die Ortsratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro monatlich.

 

Die Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher ist nach der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher festzusetzen.

 

 

Bisher wurden gezahlt an die Ortsvorsteher von

Wörschweiler   195 Euro

Jägersburg         433 Euro

Einöd                  433 Euro

Kirrberg              400 Euro

 

Ortsratsmitglieder, die keinen Verdienstausfall nachweisen können, weil sie mit der Führung ihres Haushalts betraut sind, sollen wie bisher für die Sitzungsteilnahme einen Stundensatz von 5 Euro je angefangene Stunde erhalten (§ 74 Nr. 14 KSVG i.V.m. § 51 KSVG).

 

Wie bisher soll der Grundbetrag der Entschädigung um 20 Euro je Sitzung gekürzt werden, wenn ein Ortsratsmitglied an einer Ortsratssitzung unentschuldigt nicht teilnimmt.

 

 

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Anlagen

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