Beschlussvorlage - 2019/172/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Gem. § 39 KSVG gibt sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung. Der Erlass und die Änderung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates.

Die Geschäftsordnung nebst Synopse der Änderungen zur bisherigen Geschäftsordnung sind beigefügt.

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Anlagen

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