Beschlussvorlage - 2019/173/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Zahl der Beauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.07.2019
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12.09.2019
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Sachverhalt
Zum Ablauf der Amtszeit 2014 – 2019 waren folgende Beauftragte vom Stadtrat bestellt:
Beauftragte: Geschäftsbereich:
Frau Christine Caster Behinderte
Frau Heiderose Emser Musikschule
Herr Ansgar Hoffmann Kindertagesstätten
Frau Simone Lukas Städtepartnerschaften
Herr Günter Schmidt Senioren
Herr Nurettin Tan Integration
Herr Alexander Ziegler Erziehung und Bildung
§ 50 KSVG räumt den Gemeinden die Bildung von Integrationsbeiräten ein. Die Entscheidung über die Bildung von Integrationsbeiräten steht bei einem Ausländer-Anteil unter 8 % im freien Ermessen und bei einem größeren Anteil in der Pflicht des Gemeinderates.
In der Kreisstadt Homburg beträgt bei 43.658 Einwohnern und 6.972 Ausländern die Ausländerquote aktuell 15,97 % an der Gesamtbevölkerung, so dass die Grundlage für die Bildung eines Ausländerbeirates in Form einer Satzung zu schaffen ist.
Die Verwaltung schlägt insoweit vor, einen Beauftragen für Integration, der die Interessen ausländischer Miteinwohner(innen) vertritt, bis zur Bildung bzw. des Amtsantrittes des Integrationsbeirates zu bestellen.