Beschlussvorlage - 2019/181/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Genehmigung von Überplanmäßigen Aufwendungen für den Ersatz von Material und Einsatzmitteln der FFW Homburg wegen des Großbrandes auf dem Gelände der Fa. Mobius GmbH wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Großbrand auf dem Gelände der Fa. Mobius GmbH in der Mainzer Straße 82 in Homburg am 19.03.2019 verursachte einen mehrtätigen Einsatz der FFW Homburg. Dabei wurden überdurchschnittlich viele Materialien und Einsatzmittel verbraucht. Die FFW Homburg wurde dabei auch von auswärtigen Feuerwehren entsprechend unterstützt. Der Materialverbrauch (z. B. Löschmittel etc.) und die Personalkosten (Lohnausfall) sind den auswärtigen Feuerwehren zu ersetzten. Die eigenverbrauchten Materialien sind für neue Einsätze wieder zu beschaffen. Bislang sind schon Rechnungen in Höhe von 95.000 € bei der Abteilung Brand- und Zivilschutz eingegangen. Es stehen allerdings noch Forderungen in nicht unerheblicher Höhe aus. Nach vorläufigen Schätzungen wird ein Mehraufwand in Höhe 150.000 € veranschlagt. Nach § 45 Abs. 2 Nr. 5 b Saarländisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (SBKG) können zumindest die Kosten für die Sonderlöschmittel dem Betreiber in Rechnung gestellt werden. Die Höhe des anzufordernden Kostenersatzes gegenüber der Fa. Mobius GmbH wird in Höhe von 75.000 € veranschlagt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen von 150.000 € kann daher in Höhe von 75.000 € durch Mehrerträge aus Kostenersatz erfolgen. Der Restbetrag in Höhe von 75.000 € erfolgt durch Einsparung von Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Produktbereich Hilfen und Einrichtungen für Asylbewerber. Wegen der rückläufigen Zahlen im Bereich Unterbringung von Flüchtlingen werden die für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Mittel in Höhe von 180.000 € - laut Aussage der Abteilung technisches Gebäudemanagement - nur teilweise verbraucht werden. 

 

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