Beschlussvorlage - 2019/184/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat informiert sich über Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit für die Fraktionen auf den Seiten der Stadt im Wochenspiegel und die künftige Vertragsgestaltung und beschließt das weitere Vorgehen.

 

 

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Sachverhalt

Von der Fraktion „Die Linke“ wurde angeregt, auf den städtischen Seiten des Wochenspiegels künftig eine Rubrik für die Fraktionen des SR einzurichten, unter der diese bestimmte Themen aus Fraktionssicht darlegen können. Eine Behandlung dieses Themas im neuen Rat wurde durch den Bürgermeister zugesagt.

 

Nach Prüfung durch das städtische Rechtsamt ist der Vorschlag der Linken rechtlich grundsätzlich möglich. Problematisch ist jedoch, dass gemäß § 8 Abs. 1 S. 6 des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) bei Zeitungen bei der Übernahme ganzer Seiten im redaktionellen Teil der verantwortliche Verleger und der verantwortliche Redakteur zu benennen sind. Dies sind bei den städtischen Seiten des Wochenspiegels der Herr Oberbürgermeister und die Mitarbeiter der Pressestelle, die ebenfalls namentlich im Impressum benannt werden. Damit müssten sich der Oberbürgermeister sowie die Mitarbeiter der Pressestelle ggf. die Aussagen der einzelnen SR-Fraktionen zurechnen lassen müssten.

Unklar ist auch, wer die redaktionelle Arbeit an den einzelnen Beiträgen vornimmt und hierfür die Verantwortung trägt. Sollte dies die Pressestelle der Stadt übernehmen, birgt diese Vorgehensweise die Gefahr des Vorwurfs der Zensur durch die Stadt bei notwendigen Änderungen.

 

Weiterhin möglich wäre es, den Fraktionen eine eigene Fläche, z.B. hinter den städtischen Seiten, zur Verfügung zu stellen. Für diese Fläche gelten ebenfalls die Regelungen des § 8 Abs. 1 S. 6 SMG, d.h. es müssen auch dafür presserechtlich Verantwortliche benannt werden.

 

Möglich wäre es auch, einzelne Artikel oder Anzeigen beim Wochenspiegel zu schalten. In Betracht könnte hierfür die Zurverfügungstellung eines bestimmten Budgets für die SR-Fraktionen durch den SR kommen, mittels dessen die Fraktionen selbst Anzeigen im Wochenspiegel schalten könnten. Dies könnte im Hinblick auf die Parteienfinanzierung problematisch sein und ist daher aus Sicht des Rechtsamts abzulehnen.

 

Da sich aktuell abzeichnet, dass der Vertrag zwischen dem Wochenspiegel und der Stadt aufgrund der Kündigung durch den Wochenspiegel nicht fortgesetzt wird, benötigt die Stadtverwaltung Homburg eine neue Regelung bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung.

 

Die Bekanntmachungsverordnung erfuhr eine Änderung dahingehend, dass Gemeinden nunmehr öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, auch durch Veröffentlichung im Internet vornehmen können.

 

Bislang gab es lediglich die Möglichkeit der Veröffentlichung

 

-          im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde oder

-          in einer oder mehreren örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung oder Zeitungen.

 

Mit der nunmehr möglichen Option, amtliche Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt zu platzieren, ist eine kostengünstige Alternative gegeben. Bei einem entsprechenden Beschluss wäre dort auch eine Rubrik für die Thematik der Fraktionsinformationen denkbar.

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