Beschlussvorlage - 2019/183/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird ein Jugendbeirat gem. § 49a KSVG eingerichtet.

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Sachverhalt

Durch die Bildung eines Jugendbeirates sollen junge Menschen stärker am kommunalpolitischen Geschehen beteiligt werden.

Näheres, insbesondere Regelungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung, Arbeitsweise und Entschädigung, sind durch Satzung zu bestimmen.

 

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