Informationsvorlage - 2019/226/610

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Wasserwirtschaftsverwaltung des Saarlandes (MUV und LUA) führt zurzeit ein Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an den Nebengewässern der Blies und Nahe durch. Die Stadt Homburg ist mit den beiden Gewässern Lamsbach und Erbach getroffen.

 

Zur besseren Information der interessierten und betroffenen Gewässeranlieger wurde im Vorfeld eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese im Wochenspiegel sowie auf der Homepage der Stadt Homburg angekündigte Veranstaltung fand am 06.06.2019 im Schlosstheater in Ottweiler statt.

 

Davor erfolgte mit zwei Artikelserien über Hochwasser („Hochwasser: Informieren und vorsorgen“ sowie „Hochwasser: Festsetzen der Überschwemmungsgebiete und schützen“) eine Information am 22.05.2019 im Wochenspiegel.

 

Das MUV hat weiterhin zur Information eine Broschüre „Überschwemmungsgebiete – Ermittlung, Festsetzung und Folgen für Gewässeranlieger“ herausgegeben, welche an der Information im Rathaus ausliegt und auch auf der Homepage der Stadt Homburg unter folgendem Link eingesehen werden kann: https://www.homburg.de/images/pdf/Umwelt/MUV-UESG-Broschuere_final_web.pdf

 

Für dieses Jahr ist vom MUV eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer vierwöchigen Offenlage der Überschwemmungsgebietskarten geplant. Der genaue Zeitraum wurde noch nicht bekanntgegeben. Die Karten werden auch im Rathaus ausliegen und können dort eingesehen werden. Die Bekanntmachung über die Offenlage wird im Homburger Wochenspiegel erfolgen.

 

Eine konkrete Planlage für die Überschwemmungsgebiete in Homburg existiert zurzeit noch nicht. Im Geoportal des Saarlandes können jedoch unter folgendem Link die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten eingesehen werden: http://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index_ext.php?gui_id=Template_GDZ&WMC=3013

Diese Karten zeigen, ob und wie hoch Grundstücke von Hochwasser betroffen sind und stellen die flächenmäßige Ausdehnung des Hochwassers dar.

Auf Basis der Hochwassergefahrenkarten werden die Überschwemmungsgebiete amtlich festgesetzt. Die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete wird aus den Gefahrenkarten für das Szenario HQ100 (100-jähriges Hochwasser) in den Karten der Wasserbehörde dargestellt.

 

Aus Gründen der Hochwasserrückhaltefunktion ist in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (z. B. Neubebauung, Garten- und Gewächshäuser, nicht durchflutbare Garagen) im Überschwemmungsgebiet untersagt. Daneben beinhalten die sonstigen Schutzvorschriften auch Nutzungseinschränkungen, z. B. das Verbot der Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Beispielsweise dürfen im Überschwemmungsgebiet keine Stroh- oder Heuballen gelagert werden, da diese im Hochwasserfall weggeschwemmt werden können und möglicherweise an Brücken oder Durchlässen hängen bleiben. Durch diese Abflussbehinderung kann der Wasserstand oberhalb ansteigen.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind jedoch Befreiungen möglich.

Reduzieren

Anlagen

Loading...