Informationsvorlage - 2019/238/160

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, sämtliche ehrenamtlich Tätige in den Geltungsbereich der Antikorruptionsrichtlinie mit einzubeziehen. Die Richtlinie gilt demnach auch für Ortsvorsteher und Ortsratsmitglieder.

 

In der Anlage steht Ihnen die aktuelle Version der Antikorruptionsrichtlinie zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...