Beschlussvorlage - 2019/210/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen für den Ausbau von Straßen und Wegen im Bereich der allgemeinen Investitionsmaßnahmen wird erteilt.

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Sachverhalt

Im Endbereich der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 225 / „Bahnhofstraße“ in Homburg-Jägersburg ist in Richtung NBG „In der Muhl“ der Gehweg halbseitig noch nicht ausgebaut. Während die Fahrbahn aufgrund der Klassifizierung als Landesstraße dem Landesbetrieb für Straßenbau als Straßenbaulastträger obliegt, unterfällt der Gehweg der kommunalen Straßenbaulast der Kreisstadt Homburg. Nachdem das NBG „In der Muhl“ inzwischen hinsichtlich der Erschließungsanlagen endgültig hergestellt ist, muss im Bereich ab der Verkehrseinmündung „In der Muhl“ bis zum Ende der Ortsdurchfahrt „L225 /Bahnhofstraße“ aus Verkehrssicherungsgründen noch der Gehwegbereich ausgebaut werden.

 

Es handelt sich hierbei dem Grunde nach um eine Straßenausbaumaßnahme, die durch investive Finanzmittel zu finanzieren ist. Aufgrund des geringen Umfanges der Erneuerung der Gehweganlage in Bezug auf die Gesamtanlage des Gehweges der „Bahnhofstraße“ können Straßenausbaubeiträge von den Grundstücksanliegern nicht erhoben werden. Insofern sind die Auszahlungen für den Ausbau aus den Finanzansätzen der allgemeinen Investitionsmaßnahmen im Produktbereich „Verkehrsflächen, Bau- und Erhaltungslast der Stadt“ zu veranschlagen.

 

Im Investitionsprogramm des DHH 2018/2019 waren hier jedoch keine Auszahlungen veranschlagt. Insoweit sind daher die erforderlichen Auszahlungen in Höhe von 28.000 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Mehrausgaben werden abgedeckt durch Minderausgaben bei der Gewerbeerschließung „An der Remise“ aus den übertragenen Finanzansätzen der Jahre 2018.

 

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