Beschlussvorlage - 2019/266/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für den Kanalneubau in der Kreuzgartenstraße wird erteilt.

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Sachverhalt

Im Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Homburg für das Jahr 2018 waren für den Kanalneubau in der Kreuzgartenstraße bereits Investitionsmittel in Höhe von 110.000,00 € angesetzt. Mit der Maßnahme wurde schon in 2018 begonnen. Die nicht verbrauchten Mittel wurden schon vom Wirtschaftsjahr 2018 nach 2019 übertragen.

 

Entgegen der ursprünglichen Kostenschätzung muss im Rahmen des Kanalneubaues jedoch eine Abwasserhaltung mehr als ursprünglich vorgesehen ausgetauscht werden. Eine Sanierung dieser Abwasserhaltung ist nicht mehr wirtschaftlich. Auch infolge ergänzender Rahmenparameter für die geplante Sanierung „Karlstraße“ sowie der notwendigen Erneuerung von Hausanschlüssen kommt es zu einer Kostensteigerung.

Insoweit erhöhen sich daher die Kosten voraussichtlich um weitere 95.000,00 €.

 

Die notwendigen Finanzmittel sind daher überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Im Wirtschaftsplan 2019 sind bislang investive Mittelansatz für die Herstellung der Abwasseranlage im Gewerbegebiet G 9 („Erdbeerland“) angesetzt. Mit der Maßnahme wird - aller Voraussicht nach – im laufenden Jahr 2019 noch nicht begonnen werden. Insoweit können entsprechende Mittel in der erforderlichen Höhe zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung herangezogen werden.

 

Im Wirtschaftsplan für das nächste Jahr ist dann eine entsprechende Nachfinanzierung für den Kanalneubau im Gewerbegebiet G 9 vorzusehen.

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Anlagen

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