Beschlussvorlage - 2019/271/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen für die Gestaltung der Friedhofsanlagen im Bereich der allgemeinen Investitionsmaßnahmen wird erteilt.

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Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Belegungszahlen im Bereich der städtischen Friedhöfe müssen zur Sicherstellung des Angebotes für Urnenbestattungen 20 Urnenstelen (lt. Angebot v. 23.07.2019 zu 31.563,56 €) zusätzlich beschafft werden.

 

Aufgrund der ab 2019 gemäß geänderter Friedhofssatzung nunmehr möglichen Baumbestattung auf Friedhöfen sind die dafür vorgesehenen Bestattungsbäume mit entsprechenden Gedenksteinen auszustatten (lt. Angebot v. 19.03.2019 zu 38.984,40 €).

 

Für die Gestaltung der Friedhofsanlagen in Kirrberg, Bruchhof und Schwarzenacker sind im Rahmen der Jahresvertragsarbeiten zusätzlich 33.000,00 € erforderlich.

 

Für die Beschaffung von Urnenabdeckungen ist zusätzlich eine Auszahlung in Höhe von 1.000,00 € erforderlich.

 

Derzeit stehen von den ursprünglich für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Investitionsmitteln (inclusive Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr) in Höhe von insgesamt 102.433,32 € nur noch 30.110,79 € zur Verfügung.

 

Die jedoch für 2019 noch erforderlichen Auszahlungen übersteigen damit den Mittelansatz in Höhe von insgesamt 74.437,17 €. Insoweit ist die Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen erforderlich.

 

Abgedeckt werden die überplanmäßigen Auszahlungen durch Minderausgaben von Restmitteln der Vorjahre im Bereich der allgemeine Investitionen von Hilfen- und Einrichtungen für Asylbewerber in Höhe 24.437,17 €, die derzeit nicht mehr benötigt werden.

 

Die für 2019 vorgesehene Investitionsmaßnahme „Gestaltung der Freifläche zwischen der Oberen- und Unteren Allee“ wird verschoben. Insoweit können die dafür vorgesehenen investiven Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € zur Deckung des restlichen Betrages herangezogen werden.

 

Die verschobene Investitionsmaßnahme ist haushaltsrechtlich dann im Folgejahr bzw. in den Folgejahren der Durchführung in den jeweiligen Haushaltsplan einzustellen und entsprechend nachzufinanzieren.

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