Beschlussvorlage - 2019/277/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen für die Erneuerung der Fußgängerzone in der Eisenbahnstraße wird erteilt.

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Sachverhalt

Wegen der Sanierung der Versorgungsleitungen (Fernwärme- und Hausanschlüsse) durch die Stadtwerke Homburg im Bereich der Eisenbahnstraße zwischen Marktplatz und Talstraße war die Erneuerung der Straßendeckschicht (Verbundsteinpflaster) notwendig. Für die Erneuerung der Flächen, die wegen den Bauarbeiten an den Versorgungsleitungen erforderlich wurden, übernimmt die Stadtwerke Homburg anteilig die Kosten.

Entgegen der ursprünglichen Kalkulation haben sich die Bruttokosten der Gesamtmaßnahme um 32.003,98 € auf insgesamt 132.003,98 € erhöht.

Für die Vermessung fielen bisher 5.465,08 € an Kosten an.

Die Lieferung der Verbundsteine verursachte Kosten in Höhe von 92.738,90 €.

Die Bauarbeiten für die Verlegung sind mit 23.800,00 € beauftragt.

Für den Einbau eines Podestes (Stufen), das bei der ursprünglichen Kostenschätzung nicht vorgesehen war, werden zusätzlich 10.000,00 € noch einkalkuliert.

 

Da die Stadt aber den gesamten Bereich der Straßenfläche erneuert hat, ergibt sich an Anspruch auf Kostenersatz gegenüber den Stadtwerken Homburg.

 

Insoweit stehen daher den Mehrkosten in Höhe von 32.003,98 € ein bislang haushaltrechtlich (Bruttoprinzip) noch nicht berücksichtigter Kostenersatz durch die Stadtwerke Homburg in Höhe von 16.920,18 € entgegen.

 

Damit erhöht sich per Saldo der Kostenanteil der Stadt um 15.083,80 €.

 

Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 32.003,98 € werden damit teilweise abgedeckt durch außerplanmäßige Einzahlungen in Höhe von 16.920,18 € durch die Stadtwerke Homburg.

 

Der Restbetrag in Höhe von 15.083,80 € wird abgedeckt durch Minderausgaben nicht verbrauchter Finanzmittel der Maßnahme „Gewerbeerschließung an der Remise“.

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