Beschlussvorlage - 2019/122/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat wählt aus seiner Mitte einen nach § 36 Abs. 1 KSVG Beauftragten nebst Verhinderungsvertretung.

 

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Sachverhalt

Zur Ausführung des Beschlusses betr. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind als Folge der Beauftragung eines Detektivbüros zur Überwachung von einzelnen Mitarbeitern des Baubetriebshofes wählt der Stadtrat gem. § 36 Abs. 1 KSVG aus seiner Mitte eine Beauftragte / einen Beauftragten sowie eine Verhinderungsvertretung.

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