Beschlussvorlage - 2019/262/410

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung der Homburger Kulturgesellschaft gGmbH wird geändert. Bei § 17 der Satzung wird als Absatz 3 eingefügt: § 286 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches findet keine Anwendung.

 

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Sachverhalt

Die Satzungsänderung erfolgt zur Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage. Nach Artikel 6 des Gesetzes zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen vom 15.09.2016 ist bei bestehenden Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen eine Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaftsverträge oder Satzungen dieser Unternehmen an die Bestimmungen des §111 Abs. 1 Nr. 5 KSVG angepasst werden, der besagt, dass in diesen Unternehmen §286 Abs. 4 HGB keine Anwendung findet. In § 286 Abs. 4 HGB werden die Angaben über die Bezüge von Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten u.a. geregelt.

 

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