Beschlussvorlage - 2019/272/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Touristische Erschließung Schlossberg“ in der Gemarkung Homburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Stadt Homburg plant zurzeit eine mögliche touristische Neuerschließung des Schlossberges. Es ist vorgesehen, die tiefer gelegene Fruchthallstraße mit der Schlossberg-Höhen-Straße mit Hilfe von Aufzügen, Plattformen, Baumpfad etc. zu verbinden.

 

Aufgrund der Komplexität des Vorhabens fand am 06.06.2019 eine gemeinsame Besprechung mit dem LUA sowie der Abteilung D des MUV (Forstbehörde) statt, bei der die Stadt Homburg die beabsichtigte Planung darlegte.

Im Rahmen dieser Besprechung wurden die aus der Planung ersichtlichen Themen Landschaftsschutz, Naturschutz und Forst bzgl. der geplanten Bauprojekte als zentrale  Themenstellungen erörtert. Weiterhin sind die bergrechtliche Genehmigung sowie der Umgang mit den Höhlen (Denkmal) als wichtige Punkte zu nennen.

Ergebnis der Besprechung war, aufgrund der hohen Komplexität der Abstimmung aller zu berücksichtigenden Belange sowie möglicher Summationswirkungen, die Forderung des Ministeriums zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zur Umsetzung des Projektes.

Ziel des Bebauungsplanes „Touristische Erschließung Schlossberg“ ist somit die Verwirklichung des Projektes für die touristische Neuerschließung des Schlossberges.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

-         Im Norden durch die „Karlsbergstraße“ sowie die „Schloßberg-Höhen-Straße“

-         Im Osten wird der Sportplatz mit eingeschlossen

-         Im Süden durch die „Schloßberg-Höhen-Straße“ sowie den Fußweg südlich der Schloßberg-Ruinen

-         Im Westen durch die Straße „Burgweg“

-         Im Nordwesten durch die „Schloßbergstraße“ sowie die „Klosterstraße“

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Anlagen

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