Beschlussvorlage - 2019/290/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Prot. Kirchengemeinde Homburg wird für die Erweiterung der Kindertagesstätte Sonnenfeld eine Erhöhung des Baukostenzuschusses um 142.789,60€ auf 584.589,60 € gewährt.

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Sachverhalt

Die prot. Kirchengemeinde Homburg plant die Erweiterung der Kindertagesstätte Sonnenfeld in Homburg, Emilienstraße. Der Erweiterungsbau wurde mit Bescheid vom 23.08.2018 durch des Ministerium für Bildung und Kultur genehmigt und eine Zuwendung bewilligt. Die anerkannten Baukosten wurden auf 1.115.000,-- € festgesetzt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.04.2018 beschlossen, den Trägeranteil sowie die nicht gedeckten Kosten für den Erweiterungsbau zu übernehmen.

 

Die prot. Kirchengemeinde hat am 10.04.2019 beim Ministerium für Bildung und Kultur einen Mehrkostenantrag gestellt.

Auf Grundlage des Prüfvermerks wurde am 15.07.2019 ein Änderungsbescheid des Ministeriums erteilt. Das Ministerium hat die zuwendungsfähigen Ausgaben um 411.503,81 € auf 1.526.503,81 € erhöht. Dementsprechend wurde ein Gesamtzuschuss von 507.155,26 € bewilligt. Mit Bescheid des Saarpfalz-Kreises vom 25.07.2019 erhöht sich deren Zuschusshöhe um 123.451,14 € auf 457.951,14 €

 

Der Gesamtzuschuss der Stadt wird durch die Anerkennung der Mehrkosten um 142.789,60 € auf 584.589,60 € erhöht. Mittel stehen im Investitionshaushalt aufgrund Sonder-Kreditgenehmigungen zur Verfügung.

 

Nach § 16 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG) soll sich die Sitzgemeinde der Kindertageseinrichtung in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angemessen an den Investitionskosten beteiligen; als angemessen gilt in der Regel ein Betrag von 20 % der Investitionskosten.

Bei allen bisherigen Bauvorhaben zur Erweiterung von Kindertagesstätten hat die Stadt Homburg den Trägeranteil der Investitionskosten übernommen.

 

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Anlagen

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