Beschlussvorlage - 2019/300/160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Büromöbel über den Rahmenvertrag „Bürosystemmöbel“ des Landesamts für Zentrale Dienste wird gefasst.

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Sachverhalt

Die überwiegende Ausstattung der Büros innerhalb der Stadtverwaltung und städt. Gebäuden entspricht nicht mehr den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes. Zwischenzeitlich gehört ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch, der mobiles Arbeiten erlaubt, zur Standardausstattung eines ergonomischen Arbeitsplatzes. Auch die Deutsche Rentenversicherung verweist bei Anträgen von Arbeitnehmern auf Gewährung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen auf den Arbeitgeber, da dieser gemäß § 5 ArbSchG verpflichtet ist, die Büroausstattung so zu gestalten, dass keine Gesundheitsgefährdung für die Arbeitnehmer auftritt.

 

Ziel der geplanten Maßnahme ist deshalb der sukzessive Austausch der „alten“ Büromöbel gegen neue, dem Standard entsprechende.

 

Das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) hat eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bürosystemmöbel ausgeschrieben und den Zuschlag an die

Firma team 1 aus Sulzbach vergeben.

Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung ist ab dem 06.08.2019 für zunächst zwei Jahre mit einer zweimaligen jährlichen Verlängerungsoption gültig, längstens für insgesamt vier Jahre (bis zum 31.07.2023).

 

Die Kreisstadt Homburg würde sich gerne aus dieser Rahmenvereinbarung bedienen und ihre benötigten Büromöbel aus diesem Katalog erwerben.

 

Nach aktuellem Stand stehen hierzu Haushaltsmittel aus Ermächtigungsübertragungen der letzten Jahre und aus dem laufenden Haushalt in Höhe von ca. 170.000 € zur Verfügung

(Produkt: 11050100; Maßnahme: 501; Konto: 782633 oder 782744).

 

Das Personal- und Organisationsamt wird Kriterien festlegen anhand deren ein Bedarf ermittelt wird.

 

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