Einleitungsbeschluss - 2019/302/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vergabeausschuss beschließt die europaweite Ausschreibung des Rahmenvertrages zur Pflege von städtischen Vegetationsflächen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit der Option der Verlängerung um ein weiters Jahr.

Pflege des Straßenbegleitgrüns an Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen;

Pflege der Grünanlagen außerhalb und innerhalb des Rathauses, der Kreisver-waltung.

Pflege der Grünanlagen des Wertstoffhofes, der Parkplätze in der Uhlandstraße und des Kombibads „KOI“

 

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Sachverhalt

Die Vergabe der Pflegeleistungen dient dem Zweck, die aufgewendeten Investitionen im Stadtgrün zu unterhalten und weiterzuentwickeln.

Die  Bepflanzungen haben folgende Funktionen:

 Verkehrslenkung

 Verbesserung des Kleinklimas im städtischen Ballungsraum (Verdunstung, Sauerstoffproduktion, Beschattung)

 Bindung von verkehrsbedingten Emissionen (Staub, Abrieb, Abgase)

 Positive Beeinflussung des sozialen Umfeldes

 Urbanität

 Attraktives und gepflegtes Stadtbild

Seit 27 Jahren werden Pflegeleistungen in städtischen Grünanlagen, mangels personeller Kapazitäten im Baubetriebshof, an Fremdfirmen vergeben.

Bei diesen Arbeiten werden ca. 44.000 qm Pflanz- und Rasenflächen im Turnus von 6 Wochen ab Ende Januar bis Ende November, 5 x im Jahr gehackt und zurückgeschnitten.

Es werden jährlich 200 cbm Grünschnitt abgefahren und 6 cbm Abfall entsorgt.

Der jährliche Zeitaufwand liegt bei ca. 4.200 Arbeitskraftstunden.

 

Eine Reduzierung der Pflegegänge ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

  1. Aus Verkehrssicherheitsgründen muss das Straßenbegleitgrün nieder gehalten werden. 
  2. Reduziert man die Pflegegänge erfolgt ein überproportionaler starker Wildkrautbewuchs bei lang anhaltendendem ungepflegten, optischen Eindruck der Grünanlage Der Zeitaufwand für die Pflege ist entsprechend hoch.

Eine Kostenersparnis ergibt sich dadurch nicht.

 

Der städtische Baubetriebshof kann, wegen fehlender Kapazitäten bei Maschinen und Personal, keine zusätzlichen Arbeiten übernehmen.

Der Personalrat der Stadt Homburg hat der Vergabe zugestimmt.

 

Folgende Mittel müssen voraussichtlich jährlich von 2020 bis 2022 bereitgestellt werden:

 

Bundesstr.                             Produkt               544 00 100 / 523 112        33.334,48 EUR

Landesstr.                             Produkt               543 00 100 / 523 112        44.557,12 EUR

Gemeindestr.                        Produkt               541 00 110 / 523 112        52.505,26 EUR

Grünanlagen                         Produkt               551 00 100 / 523 112        10.360,16 EUR

Rathaus / Kreisverwaltung    Produkt   110 50 300 / 523 112        46.634,92 EUR

Wertstoffhof                           Produkt               537 00 103 / 523 111          7.709,93 EUR

Parkplatz Kombi Bad „KOI“   Produkt      424 09 000 / 523 101          8.323,04 EUR

Parkplatz Uhlandstr.              Produkt      546 0 2001 / 523 101          4.621,20 EUR

                                                                         jährlich Gesamt:    208.046,11 EUR

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

 

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