Informationsvorlage - 2019/247/160

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Antikorruptionsrichtlinie der Stadt Homburg sieht die Bestellung eines Vertrauensanwalts als ständige und außerbehördliche Anlaufstelle für die Anzeige potentieller Betrugs- und Korruptionssachverhalte vor.

 

Insgesamt vier Rechtsanwälte wurden angefragt:

 

Dr. Markus Groß, Rechtsanwälte Heimes & Müller, Saarbrücken

Prof. Dr. Holger Kröninger, Rechtsanwälte Rapräger, Saarbrücken

Martin Schröder, Schröder Anwaltskanzlei Saarbrücken und Riegelsberg

Dr. Matthias Zieres, Rechtsanwälte Kropp, Haag, Hübinger, Saarbrücken

 

Herr Dr. Zieres hatte nach Abstimmung mit seinen Sozien entschieden, doch kein Angebot abzugeben.

 

Aus den verbliebenen Interessenten wurde Herr Rechtsanwalt Martin Schröder zum Vertrauensanwalt der Kreisstadt Homburg bestellt.

 

Die Bestellung wurde mit Wirkung vom 01.08.2019 ausgesprochen und ist bis 31.03.2020 befristet. Um die Kostenentwicklung im Auge zu behalten, erfolgt die Bestellung zunächst nur für acht Monate. Die Bestellung verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, sofern diese nicht zwei Monate vor Ablauf der Frist  gekündigt wird.

 

RA Schröder hat auf Grund seiner vielseitigen Verwendung im Staatsdienst (u.a. Richter in Zivilsachen, Staatsanwaltschaft, Rechtsamtsleiter der Landeshauptstadt Saarbrücken) die umfassendsten Kenntnisse in sämtlichen relevanten Rechtsbereichen (Öffentliches Recht insb. Kommunalrecht und Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vergaberecht) und deren Überschneidungsbereichen. Insbesondere durch seine langjährige Tätigkeit bei der Landeshauptstadt Saarbrücken ist davon auszugehen, dass ihm Besonderheiten bei einer Stadt und die damit verbundenen Problembereiche bekannt sind.

 

 

 

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