Beschlussvorlage - 2019/323/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neufassung der Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Jugendgruppen und Jugendverbände im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit wird zugestimmt.

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Sachverhalt

  Seit 2015 werden die Zuschuss-Anträge durch das Kinder- und Jugendbüro bearbeitet. Im Laufe der Zeit ist aufgefallen, dass es in den Förderrichtlinien keine Maßgabe zur Anzahl der eingesetzten Betreuungspersonen gibt. Dies soll nun mit der Neufassung geändert und klar geregelt werden. (siehe Punkt 2)

 

Desweiteren wurde bei Punkt 2.5 1. Abschnitt der Zusatz "bei konfessionellen Jugendgruppen auf Kirchengemeindeebene" gestrichen.

 

 

 

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Anlagen

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