Beschlussvorlage - 2019/342/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat wird über die durch den Bürgermeister verfügten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen informiert.

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Sachverhalt

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner ihm nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eingeräumten Obergrenze diverse über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen verfügt.

Die jeweiligen Verfügungen werden dem Stadtrat in der Anlage zur Kenntnis gegeben.

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Anlagen

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