Einleitungsbeschluss - 2019/343/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die öffentliche Ausschreibung des Rahmenvertrages zur Baumbewirtschaftung im Stadtgebiet in den Jahren 2020/21/22 wird gem. UVGO beschlossen.

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Sachverhalt

Die Vergabe der Baumbewirtschaftung dient dem Zweck, den städtischen Baumbestand zu unterhalten, zu pflegen und zu entwickeln.

Der Baumbestand im Stadtgebiet hat folgende Funktionen:

1. Verbesserung des Kleinklimas im städtischen Ballungsraum (Verdunstung von Wasser, Sauerstoffproduktion, Beschattung)

2. Abmildern von Auswirkungen des Klimawandels

3. Bindung von verkehrsbedingten Emissionen (Staub, Abrieb, Abgase)

4. Gesundheitsvorsorge

5. Positive Beeinflussung des sozialen Umfeldes

6. Urbanität

7. Attraktives und gepflegtes Stadtbild

8. Verkehrslenkung

Die Kreisstadt Homburg unterhält zurzeit ca. 17.000 Bäume in den städtischen Grünanlagen.

Zur Zeit werden von der Abteilung Umwelt und Grünflächen an den städtischen Baubetriebshof  jährlich ca. 190 Aufträge zur Pflege und Herstellung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes vergeben.

Seitens des städtischen Baubetriebshofes werden davon ca. 100 Aufträge in den vorgegebenen Zeiträumen termingerecht erledigt.

Bei den nicht erledigten Aufträgen kann die Stadt, bei eintretenden Schadensereignissen, in Haftung genommen werden.

Die vom BBH nicht leistbaren Aufträge wurden deshalb bisher in Einzelaufträgen an Dritte vergeben.

 

Mit dem Schreiben vom 27.03.2019 teilt der BBH mit, dass er sich, wegen unzureichender technischer Ausrüstung und fehlendem qualifiziertem Personal,  außerstande sieht, sicherheitsrelevante Arbeiten rechtzeitig auszuführen.

 

Unterstützend zu den Baumpflegearbeiten des städtischen Baubetriebshof beabsichtigt die Umwelt- und

Grünflächenabteilung, für den Zeitraum 2020/21/22, Teile der Baumbewirtschaftung im Rahmenvertrag an Dritte zu vergeben. Hierbei sollen überwiegend Arbeiten vergeben werden, die aufgabenbedingt nicht durch den BBH erledigt werden können.

 

Dabei handelt es sich überwiegend um folgende Arbeiten:

 

1. Seilkletterarbeiten wenn Arbeiten mit der Hubarbeitsbühne nicht durchgeführt werden können.

2. Arbeiten in Steillagen und an Schutznetzen.

3. Arbeiten bei denen große Mengen an Schnittgut anfallen.

4. Anspruchsvolle Fachgerechte Kronenpflegeschnitte (Kopfbaumschnitte, Schnitt von Formgehölzen und

Nachbehandlung von Ständerästen nach ZTV-Baumpflege)

5. Arbeiten, die wegen Verkehrssicherheit relativ zeitnah bzw. bei „Gefahr im Verzug“ schnellstmöglichst durchgeführt werden müssen

6. Kostengünstige Arbeiten mit Fäll-Baggern.

7. Stubben-Fräsarbeiten.

 

 

 

Gemäß UVGO soll der Rahmenvertrag, zur flexibleren Gestaltung, an  zwei Firmen zu möglichst gleichen Teilen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.

 

Der Auftragswert wird jährlich ca. 75.000,- Eur brutto betragen.

 

Es ist ein Leistungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 vorgesehen mit einer Option einer Vertragsverlängerung um zweimal ein Jahr.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Der Auftragswert wird jährlich ca. 75.000,- Eur brutto betragen.

 

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