Informationsvorlage - 2019/352/160-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Vergaberichtlinie der Stadt Homburg enthält eine Verpflichtung zur Berücksichtigung nachhaltiger Belange und Kriterien bei der städtischen Auftragsvergabe.

 

Wegen ihrer übergeordneten Bedeutung und ihrer weit über das Vergaberecht hinaus reichenden Funktion werden die Regelungen nicht wie vorgesehen als Anhang zur Dienstanweisung „Vergabe“ statuiert, sondern als eigenständige Dienstanweisung qualifiziert.

 

Demnach hat jeder Beschaffer dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich Nachhaltigkeitsmerkmale beachtet und die entsprechenden Regelungen hierzu befolgt werden.

 

Die Dienstanweisung „Nachhaltigkeit“ ist in der Anlage beigefügt. Es ist vorgesehen, diese zum 01.01.2020 verpflichtend einzuführen.

 

Der SVA wurde in seiner Oktober-Sitzung bereits informiert. Er regte folgende Änderungen an:

 

- Erweiterung in der Überschrift um die Worte: „der Kreisstadt Homburg“,

- Wegfall Gendersternchen Seite 2, 1. Absatz

- Ergänzung des § 2 Abs. 1 um den Satz: „Für GmbH`s an denen die Stadt beteiligt ist, gilt Entsprechendes, soweit ein Einvernehmen mit den Miteigentümern erreichbar ist.“

 

Weitere redaktionelle Änderung:

 

§ 5 Abs. 1: der Netto-Anschaffungswert für investive Güter > 500 Euro wird aufgrund einer ab 01.01.2020 geltenden Änderung der KommHVO auf > 1.000 Euro angepasst.

 

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Anlagen

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