Beschlussvorlage - 2019/424/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den bestehenden Biergarten mit Kiosk, im Bereich des Seehotels am Brückweiher in Jägersburg zu erweitern.

Vorgesehen ist die Errichtung einer Almhütte sowie eines Nebengebäudes, mit Technik und Sanitäranlagen einschließlich WC für behinderte.

Das Nebengebäude soll unmittelbar an den Kiosk angebaut werden.

 

Die Almhütte mit einer Größe von 15 x 10 m  hat direkten Zugang zu den WC Anlagen im Nebengebäude und auch eine Verbindung zum Kiosk.

 

Der Antragsteller verfolgt mit dieser Baumaßnahme die Attraktivität des gesamten Bereichs, insbesondere bei schlechtem Wetter oder über Winter abzurunden.

 

Die Almhütte, einschließlich Nebengebäude ist bezüglich Maßstab, Proportionen und Gestaltung angemessen geplant.

Das Vorhaben ergänzt im positiven Sinne das Naherholungsgebiet sowie den Bereich rund um das Hotel.

 

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, werden die gleichen Anforderungen und Auflagen wie bei den Bestandsgebäuden gemacht.

 

Geprüft wird u.a.

 

1. die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Bauordnungsrechts, ausgenommen die Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 96), in der jeweils geltenden Fassung und die Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung

2. die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften über die Abstandsflächen (§§ 7, 8) und das barrierefreie Bauen (§ 50) sowie den Örtlichen Bauvorschriften (§ 85),

3. bei Werbeanlagen abweichend von Nummer 2 die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften der §§ 4, 7, 8, 12, 14 und 17 Abs. 2 sowie mit den Örtlichen Bauvorschriften (§ 85)

4. beantragte Abweichungen.“

 

 

Dazu gehört auch, wie bei den bestehenden Gebäuden, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Brückweiher“ wegen Überschreitung der Baugrenzen.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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