Beschlussvorlage - 2019/390/410
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von pauschalierten Zuschüssen an kulturelle Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 410 - Kultur und Tourismus
- Bearbeiter:
- Susanne Niklas
- Beteiligt:
- 41 - Kultur- u. Tourismus
- Bericht erstattet:
- Susanne Niklas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2003 beschlossen, die Tanzgruppen und sonstigen kulturellen Gruppen wegen ihrer geringen Zahl und ihrer sehr verschiedenartigen Vereinszwecke – im Gegensatz zu Musikvereinen und –gruppen – durch pauschalierte Zuschüsse zu fördern.
- Pauschale Zuschüsse
Banater Trachtengruppe Homburg 200 €
Oderländer Volkstanzgruppe 200 €
Freie Kunstschule Artefix 500 €
Fotofreunde Homburg-Zweibrücken 200 €
Homburger Narrenzunft 750 €
Fidelia Einöd 150 €
Freunde Kerbricher Fastnacht e.V. 200 €
- Zuschuss zu kulturellen Veranstaltungen
Homburger Amateurtheater 340 €
SV Einöd (Seniorennachmittag) 340 €
Turnverein 1903 Beeden e.V. (Theater) 340 €
Fußball-Sport-Verein „Viktoria“ 1928 e.V. 340 €
Jägersburg (Zuschuss für Theateraufführungen)
- Besondere Anträge
Homburger Narrenzunft: Zuschuss zur Saal- 750 €
dekoration anl. der städt. Seniorenfeiern
Stadtverband der Musikvereine und –gruppen 2.500 €
- In 2019 wurden zudem folgende Sonderausgaben an Vereine getätigt:
OGV Schwarzenbach – irischer Frühschoppen 698,53 €
(Toilettenwagen)
Türk. Elternbund – Bühnentechnik Tulpenfest 587,86 €
Türk. Elternbund – Abfallentsorgung Tulpenfest 61,16 €
Homburger Amateurtheater – Stühle für 340,34 €
Aufführung „Brandner Kasper“
Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Jahr 2020 ausschließlich die pauschalen Zuschüsse auszuzahlen und die Sonderzahlungen einzustellen.
Die bei den Veranstaltungen durch den Verkauf von Getränken/ Speisen/ Eintritte etc erzielten Erlöse sollten der Deckung der Unkosten dienen.
Sollten die Einnahmen nicht reichen, so kann der Verein ab dem kommenden Jahr (unter Vorlegung einer Kostenbilanz) einen Zuschuss beantragen, über den der Kulturausschuss am Ende des Jahres abstimmen kann.