Informationsvorlage - 2019/371/610
Grunddaten
- Betreff:
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Beantragte Informationsveranstaltungen zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet von Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung
- Bearbeiter:
- Thomas H. Müller
- Bericht erstattet:
- Herr Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Kirrberg
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Kenntnisnahme
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19.11.2019
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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28.11.2019
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Sachverhalt
Im Bau- und Umweltausschuss (BUA) am 29.08.2019 sowie in der Ortsratssitzung in Kirrberg am 24.09.2019 wurden die zur Festsetzung anstehenden Überschwemmungsgebietskarten für Erbach und Lambsbach vorgestellt.
Vom Landesamt für Umwelt – und Arbeitsschutz (LUA) wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer vierwöchigen Offenlage der Überschwemmungsgebietskarten Im Zeitraum vom 28.08.-27.09.2019 im Rathaus durchgeführt. Stellungnahmen zur Ausweisung der Überschwemmungsgebiete konnten noch bis zum 11.10.2019 abgegeben werden. Die Bekanntmachung über die Offenlage erfolgte im Homburger Wochenspiegel am 21.08.2019.
Im BUA am 29.08.2019 wurde gefordert, dass die Bürger in Infoveranstaltungen über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete und daraus resultierenden Folgen informiert werden sollten.
Da das Festsetzungsverfahren vom LUA durchgeführt wird und dieses nur fachlich begründet Fragen beantworten kann, wurde das LUA zwecks weiterer Informationsveranstaltungen angefragt, woraufhin mit Datum vom 08.10.2019 ein Antwortschreiben erging, in welchem das LUA es ablehnt, weitere Informationsveranstaltungen durchzuführen und auf das bisher durchgeführte Spektrum an Veranstaltungen und Informationen verweist. (siehe Anlage)
Auch bei Bereitstellung der Eigentümerdaten durch das LUA besteht seitens der Verwaltung auf Grund fehlender Kapazitäten nicht die Möglichkeit, alle von der ÜSG-Festlegung betroffenen Grundstückseigentümer einzeln zu informieren und anzuschreiben, wie im BUA angeregt wurde.
Da der Beteiligungszeitraum und die Einwendungsfrist bereits längere Zeit verstrichen sind, können im Nachgang zwar immer noch Stellungnahmen an das LUA geschickt werden, allerdings kann die Verwaltung keine Aussage treffen, inwieweit sie Berücksichtigung finden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,1 kB
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