Einleitungsbeschluss - 2019/372/660
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung Jahresvertrag Kanalinstandsetzung und Herstellung von Kanalhausanschlüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 660 Tiefbau
- Bearbeiter:
- Julia Antony
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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04.12.2019
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Sachverhalt
Im Jahresvertrag Kanalinstandsetzung und Herstellung von Kanalhausanschlüssen werden Tief- und Kanalbauarbeiten für die laufende Instandhaltung/ Instandsetzung und Reparatur von Kanalleitungen und Hausanschlussleitungen ausgeschrieben.
Weiterhin werden durch diesen Jahresvertrag die Leistungen für die Neuherstellung der Grundstücksanschlussleitungen an die vorhandene Kanalisation erbracht.
Diese Leistungen fallen an, wenn Neu- bzw. Umbauten von Privatanwesen neu oder instandgesetzt an die vorhandene Entwässerung angeschlossen werden.
Die tatsächlichen Kosten dieser Leistungen werden von dem Grundstückseigentümer im Rahmen eines besonderen Kanalanschlussbeitrages erstattet.
Das Herstellen von neuen Hausanschlüssen hat sich um ca. 130% gesteigert.
Der neue Jahresvertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren, beginnend mit dem 01.05.2020 und endet somit am 30.04.2023.
Eine Option zur Verlängerung um 1 Jahr soll möglich sein.
Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung gem. VOB/A.
Finanz. Auswirkung
Kostenschätzung:
Im Jahr 2017 wurden Leistungen von ca. 250.000€ brutto umgesetzt.
Im Jahr 2018 wurden ebenfalls Leistungen von ca. 250.000€ brutto umgesetzt.
Im Jahr 2019 wurden etwa 330.000€ brutto umgesetzt. Die Kostensteigerung resultiert aus der Zunahme der herzustellenden Hausanschlüsse.
Mit ähnlichen Leistungssummen, die je nach Schadenanfall schwanken können, ist jährlich in den folgenden Jahren zu rechnen.
Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung (Mandant 05) bei Produkt 5.3.80.5000 zur Verfügung.
Nach erfolgter Submission und wirtschaftlichen, technischen und rechnerisch Prüfung der Angebote – auch durch das RPA-, werden das Submissionsergebnis und der Vergabevorschlag dem SVA zur Beratung und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe vorgelegt.