Einleitungsbeschluss - 2019/428/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitungsbeschluss zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung
- Bearbeiter:
- Thomas H. Müller
- Beteiligt:
- 660 Tiefbau; 160 - Vergabewesen; 630 - Bauordnung / Bauverwaltung
- Bericht erstattet:
- Herr Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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04.12.2019
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Sachverhalt
Aus dem Stadtrat kam in diesem Jahr die Aufforderung an die Verwaltung, eine Konzeption zu erstellen, die Vorsorgemaßnahmen gegen Schäden durch Hochwasser- und Starkregenereignisse erarbeiten soll.
Am 28.10.2019 fand ein Abstimmungstermin mit dem durch Landesmittel finanzierten externen Berater Herrn Kinsinger vom Internationalen Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften (HPI) (im Auftrag des MUV) statt, unter Hinzuziehung weiterer Akteure im Verfahren wie die Abteilungen Tiefbau und der Abteilung Brand- und Zivilschutz, statt.
Zweck ist die Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für das Stadtgebiet von Homburg.
Das Vorsorgekonzept gliedert sich in 2 Bestandteile:
- Erstellung der Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten
- das Erstellen des Vorsorgekonzeptes mit Aufzeigen entsprechender Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge.
Herr Kinsinger hat sich bereit erklärt, die Stadtverwaltung bei der Erarbeitung von Leistungsbeschreibung, Fördermittelbeantragung und Bürgerbeteiligung etc. kostenlos zu unterstützen.
Er und Herr Scheer, im MUV zuständig für die Förderanträge, werden an der Sitzung im SVA am 04.12.2019 teilnehmen und Rede und Antwort zu aufkommenden Fragen stehen.
Nach Erarbeitung des Vorsorgekonzeptes, (Dauer ca. 2 Jahre), kann dann die Umsetzung von Einzelmaßnahmen erfolgen. Diese sind im Einzelnen hinsichtlich Kosten, Vergabe und Ausführung sowie Bereitstellung von Mitteln im Haushalt neu zu bewerten.
Finanz. Auswirkung
Kostenschätzung:
Die Förderung einer solchen Maßnahme erfolgt über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements (FRL-HWS) vom 01.05.2019 vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) zu 90% der Kosten.
Im Haushalt 2020 wurden 250.000,00 € brutto seitens der Abteilung Stadtplanung gemeldet, ebenso für das Jahr 2021. Eine Vorfinanzierung ist erforderlich, da beantragte Fördergelder erst verzögert bei der Stadt eingehen.
Als finanziellen Rahmen gab Herr Kinsinger an, dass ca. 200.000 € brutto an Kosten für den ersten Teil, also für die Erstellung der Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten einzukalkulieren seien, je nach Wahl des Bearbeitungsverfahrens mit unterschiedlicher Intensität der Bearbeitung.
Für den zweiten Teil, das Erstellen des Vorsorgekonzeptes an sich, kämen noch mal ca. 100.000 Euro brutto hinzu.
Grob kann man den Aufwand nach den Angaben im „Handlungsleitfaden zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten im Saarland“ errechnen. Hierbei kommt die Methode zur Analyse der Starkregengefährdung mit gekoppelter 1D/2D-Abflusssimulation als beste und wirtschaftlichste Methode in Frage. Für Homburg würde dies bei 82,6 km² und 700.- bis 2.000.- Euro/km² bei etwa 165.000 € netto / knapp 200.000 brutto liegen.
Allerdings hängen die Kosten auch von den zu beschaffenden Grunddaten und digitalen Daten ab. Eine genauere Kostenkalkulation ist erst bei Vorliegen von Angeboten entsprechender Fachbüros möglich.
Die gewählte Ausarbeitungsvariante dient nach den Vorgaben des Landes ausdrücklich auch als Vorbereitung zur Erstellung eines Generalentwässerungsplanes (GEP).
Der GEP ist eine unabdingbare Pflichtaufgabe für die Kreisstadt Homburg und befindet sich momentan ohnehin in der Vorbereitung zur Erstellung.
In der gewählten Form wird neben der Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes zusätzlich auch eine Abflusssimulation unter Berücksichtigung der Gewässer und Kanäle erstellt.
Die durch diese Variante gegenüber der reinen Überflutungssimulation entstehenden Mehrkosten werden durch die Stadtentwässerung übernommen und durch Rechnungslegung ausgeglichen.
Die Anteiligen Kosten für die Stadtentwässerung entfallen auf den ersten Teil und betragen ca. 50%. Die notwendigen Mittel werden durch die Stadtentwässerung, Mandant 5, bereitgestellt.
Nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens wird die geprüfte Vergabeempfehlung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.