Einleitungsbeschluss - 2019/452/230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Durchführung der  Brandschutzsanierung Trakt 2 der Grundschule Sonnenfeld sowie die Durchführung eines Auswahlverfahrens zur Vergabe von Architekten- und Elektroingenieurleistungen werden beschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 11.04.2019 wurde die Teilnahme der Grundschule Sonnenfeld am Förderprogramm KInFG II durch den Stadtrat beschlossen.

Der Fördermittelantrag wurde am 01.08.2019 durch die Verwaltung eingereicht und Anfang Oktober 2019 durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in der erwarteten Höhe genehmigt:

 

Angemeldete Gesamtkosten: 1.251.091,48 €

Zuwendungsfähige Ausgaben: 1.199.319,94 €

Zuwendung:    1.079.387,00 €

Verbleibender Eigenanteil:     171.704,48 €

 

Der Antrag beinhaltete die Brandschutzsanierung des Gebäudetraktes 2 des Grundschulkomplexes Sonnenfeld.

 

Die brandschutztechnische Ertüchtigung ist notwendig, da die beiden Haupttrakte der Schule (2 oberirdische Geschosse und ein Kellergeschoss) ohne notwendige Treppenräume und somit auch ohne zweiten Rettungsweg errichtet wurden.

Zusätzlich sind die Gebäude im Untergeschoss mit einem zusammenhängenden Keller als Installationsschachtsystem ohne Brandabschnittsbildung verbunden.

 

Durch das Fehlen der baulichen Abtrennung der bestehenden Treppenanlagen gegenüber den Fluren wird die bauliche Ist-Situation als Halle eingestuft. Hierzu müssen die bestehenden Türen zu den Aufenthaltsräumen feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend nachgerüstet werden.

Die Anforderung an die Wände der Halle müssen die Anforderungen der Geschossdecke erfüllen. Im Bereich der bestehenden Glaswände (teilweise in Kellergeschossen vorhanden) ist dies nicht gegeben. Diese müssen im Zuge der Sanierung durch qualifizierte Wände in feuerhemmender Bauweise ersetzt werden.

 

Zukünftig sollen für das Obergeschoss sowie für das Untergeschoss zwei Außentreppen pro Hauptgebäude errichtet werden. Zusätzlich werden alle Unterrichtsräume untereinander mit Türen verbunden, so dass über die „Halle“ zukünftig keine Fluchtwege geführt werden, sondern lediglich über die beiden neuen Außentreppen.

Somit werden die Vorgaben der SchulbauRL (Schulbaurichtlinie) erfüllt.

 

Die Bauliche Anlage soll zukünftig mit einer Brandmeldeanlage (Kategorie 2) ausgerüstet werden. Dies ist notwendig, da die im Keller befindlichen Kriechkeller und Installationsschächte nur bedingt durch den Installationsgrad und deren Trassenführung sich im Bestand qualifiziert abtrennen lässt. Somit kann gewährleistet werden, dass eine frühzeitige Erkennung eines Brandereignisses durch die Brandmeldeanlage gegeben ist. Somit ist eine schnelle und vor allem frühzeitige Räumung im Havariefall gegeben.

 

Eine Sicherheitsbeleuchtung wird für das Objekt gem. Abs. 8 SchulbauRL und § 15 VStättVO erforderlich. Diese ist in folgenden Bereichen umzusetzen:

• in notwendigen Treppenräumen (hier: notwendige Außentreppen),

• in notwendigen Fluren (hier: Flure in den Pavillons),

• sowie in Unterrichtsräumen und

• fensterlosen Aufenthaltsräumen.

• in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen.

 

Die vorstehende Fluchtwegkennzeichnung wird mit akkugepufferten Batterieleuchten ausgestattet, die für eine mindestens einstündige Brenndauer ausgelegt sind.

Die Rettungswege müssen mit lang nachleuchtenden Piktogrammen nach ASR A1.3 gekennzeichnet sein.

 

Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung).

Eine Alarmierungsanlage ist im Bestand vorhanden. Sie befindet sich im Bereich des Hausmeisterpavillons.

Die bestehende ELA ist derzeit nicht in Betrieb und muss daher komplett ersetzt werden.

 

Im Sinne der Vermeidung von Zündgefahren wird die elektrotechnische Ausstattung des beurteilungsrelevanten Objektes entsprechend den hierfür geltenden Regeln des VDE ausgeführt.

Das Gebäude verfügt über eine PV Anlage. Die Zugänge sind entsprechend zu kennzeichnen ebenso die Räume im UG in denen die Wechselrichter untergebracht sind. Die Anlage ist mit einer Freischaltung zu versehen.

 

Zur Umsetzung beschriebenen Maßnahmen ist die Beauftragung von Ingenieurleistungen  für den Bereich Architektur und Elektrotechnik notwendig.

Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich über:

 

  • Architektenleistungen  100.000,- €
  • Fachplanung Elektro    46.000,- €

 

Die Fachabteilung wird hierzu im Rahmen der Verhandlungsvergabe jeweils mindestens drei Angebote einholen und dem Ausschuss mit einer geprüften Vergabeempfehlung zur Auftragsvergabe vorlegen.

 

Die erforderlichen Mittel stehen unter dem Produkt 21010101, Maßnahme 302,

Konto 783141 zur Verfügung.

 

Die Brandschutzsanierung des Gebäudetraktes 2 ist nur ein Teil des gesamten Sanierungsbedarfs an der Grundschule Sonnenfeld.

Folgende Maßnahmen müssen in den nächsten Jahren ebenfalls ausgeführt werden:

 

-  Brandschutzsanierung des Gebäudetraktes 1,der Pavillons und der Turnhalle

-  Die Innensanierung der Gebäudetrakte 1 und 2 sowie der Turnhalle

-  Die Außensanierung der Gebäudetrakte 1 und 2 und der Pavillons

 

Außerdem wird die Erweiterung des Schulkomplexes durch den Neubau eines Gebäudes

für die FGTS notwendig.

 

Insgesamt wird hierfür mit einem weiteren Mittelbedarf in Höhe von ca. 9,5 Mio. € gerechnet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

1.251.091,48 €

 

 

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Anlagen

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