Beschlussvorlage - 2019/223/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der Bebauungsplan „Auf der Heide, 2. Änderung“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 11.04.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Heide, 2. Änderung“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.

 

Gegenüber der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Heide“ wurden bei der jetzigen Planung die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung angepasst.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 12.06.2019 bis zum 15.07.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 04.06.2019 an der Planung beteiligt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.

 

Die vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) vorgebrachte Altlastenproblematik konnte ausgeräumt werden. Mit Schreiben vom 15.10.2019 bestätigte das LUA die Löschung der Fläche aus dem Kataster über Altlasten und altlastenverdächtige Standorte des Saarlandes.

 

Die Entwässerung des Gebietes erfolgt über den Anschluss in der Einöder Straße. Zur Sicherung der Ver- und Entsorgung ist auf der Parzelle 1474/17 eine Baulast eingetragen.

Eine Wendmöglichkeit wird mittels einer Wendeanlage auf dem benachbarten Grundstück Fl.-Nr. 1474/17 außerhalb des Bebauungsplanes hergestellt. Eine entsprechend Baulast dafür liegt vor.

 

Zur Sicherung eines Feuerwehrzuganges von der Einöder Straße aus, wird noch eine Baulast auf dem Flurstück Nr. 1474/17 eingetragen. Diese wird bis zum Satzungsbeschluss noch nachgereicht. Weiterhin wurde im Vergleich zur Entwurfsplanung die maximale Traufhöhe von 7,5 m auf 7,0 m heruntergesetzt, um ein mögliches Anleitern der Feuerwehr im Brandfall sicherzustellen.

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Anlagen

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