Beschlussvorlage - 2019/339/300
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Kreisstadt Homburg und der Stadt Blieskastel im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 300 - Rechtsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Nicole Langner
- Beteiligt:
- 11 - Personal und Organisation
- Bericht erstattet:
- Frau Weiler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.12.2019
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Sachverhalt
Die Ortspolizeibehörde der Stadt Blieskastel hat bislang keine Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst eingesetzt. Demnach verfügt die Ortspolizeibehörde der Stadt Blieskastel über keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich. Aus diesem Grund hat die Stadt Blieskastel darum gebeten, dass die Kreisstadt Homburg sie beim Aufbau eines kommunalen Ordnungsdienstes unterstützen solle.
Eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich bietet die Möglichkeit, dass Synergieeffekte von beiden Städten genutzt werden können und somit beide Städte von einer Zusammenarbeit profitieren. Im Mai 2019 wurde daher ein Vorvertrag abgeschlossen, der diese Absichten manifestiert. Die nunmehr vorliegende und mit der Stadt Blieskastel abgestimmte öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit im Detail. Sie ist als Anlage beigefügt.
Wesentliche Vertragsinhalte sind die Einstellung zweier Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst der Kreisstadt Homburg, welche als Team für die Dauer von 20 Stunden pro Woche an die Stadt Blieskastel zur Dienstleistung zugewiesen werden, sowie die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges durch die Stadt Blieskastel, welches auch im Stadtgebiet Homburg genutzt werden darf.
Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmungen der jeweiligen Personalvertretungen und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Der Personalrat der Stadt Homburg hat am 24.10.19 zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,1 kB
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