Beschlussvorlage - 2019/378/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Geld- und Sachzuwendungen für die Ortsräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 160 - Vergabewesen
- Bearbeiter:
- Rainer Lambert
- Bericht erstattet:
- Rainer Lambert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Wörschweiler
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ortsrat Kirrberg
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ortsrat Jägersburg
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ortsrat Einöd
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.12.2019
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Sachverhalt
Nach der Einwohnerstatistik wurden für die früher selbständigen Gemeinden zum Jahreswechsel (Stand: 01.01.2019) folgende Einwohnerzahlen festgestellt:
Einöd mit Ingweiler und Schwarzenacker: 3.405
Jägersburg mit Websweiler und Altbreitenfelderhof: 3.118
Kirrberg: 2.709 und
Wörschweiler: 274.
Unter Berücksichtigung der bereits in der Sitzung des SR vom 10.07.2014 festgelegten Berechnungsgrundlagen ergeben sich für die jeweiligen Ortsräte keine Veränderungen in der Höhe des zur Verfügung gestellten Budgets.
Einöd: 3.100 €
Jägersburg: 2.900 €
Kirrberg: 2.600 €
Wörschweiler: 800 €.
Diese Beträge sollen auch wieder für die kommenden Haushaltsjahre 2020 - 2024 beschlossen werden.
Es gelten weitere Verfahrensregeln:
Die jeweiligen Budgets dienen den Ortsräten zu repräsentativen Zwecken. Ein öffentlicher und örtlicher Bezug muss bei der Verwendung der Mittel deutlich erkennbar sein. Es ist vom Ortsrat bzw. Ortsvorsteher gegenüber dem Empfänger klarzustellen, dass die Mittel aus dem städtischen Haushalt gezahlt werden.
Unabdingbare Überschreitungen des örtlichen Budgets (und auch nur bis max. 10 % des Jahresbudgets) werden ins kommende Haushaltsjahr gebucht. Dort stehen dann nur noch entsprechend verminderte Beträge zur Verfügung.
Bei einem Wechsel (z.B. Neuwahl Ortsrat/Ortsvorstehers) im Laufe eines Kalenderjahres steht das Budget lediglich anteilmäßig zur Verfügung.