Beschlussvorlage - 2019/465/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen für das Konzept 5G-Mobilfunk im Rahmen des Förderprogrammes "5 x 5G" der Bundesregierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Dagmar Pfeiffer
- Beteiligt:
- 80 - Wirtschaftsförderung u. Stadtmarketing
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.12.2019
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Sachverhalt
Die Bundesregierung unterstützt die zügige und effiziente Einführung des 5G-Mobilfunks in Deutschland durch das Förderprogramm "5x5G".
Kommunen und Gebietskörperschaften konnten sich für eine Konzeptförderung bewerben.
Ziel der Konzeptförderung ist es, Projektideen zu entwickeln, die 5G-Anwendungen in der Region erproben und erforschen.
Die Kreisstadt Homburg hat am 12.09.2019 einen Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung bei dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Fördermaßnahme "5x5G-Innovationswettbewerb Konzepte" im Förderbereich 5x5G-Inno Konzepte" gestellt und möchte bei dem Erhalt dieser, in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum des Saarlandes ein innovative Projektideen entwickeln, die sich auf 5G-Anwendungen stützen.
Zur Entwicklung innovativer Anwendungsszenarien will die Kreisstadt Homburg auf tiefgründiges Wissen aus dem Bereich Medizin, Datenschutz, Telekommunikation, methodisches Know-how und Projekterfahrung zurückgreifen.
Hierfür ist eine Hinzuziehung externer Beraterleistung notwendig. Die externe Leistung für Prozessmoderation soll sich auf 25.000 EUR und die externe Leistung für technische Beratung soll sich auf 35.000 EUR belaufen.
Im Falle des Erhalts der Bundeszuwendung werden die Aufwendungen in Höhe von 60.000 EUR vollständig durch die überplanmäßigen Erträge aus den Fördergeldern gedeckt.
Sollte die Kreisstadt Homburg keine Zuwendungszusage erhalten, nimmt sie Anstand von diesem Projekt und externe Leistungen werden nicht beauftragt.