Beschlussvorlage - 2019/434/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wegen Erhöhung der Abwassergebühren wird die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung – AwBGSS- ab dem 01.01.2020 entsprechend geändert.

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Sachverhalt

Im Wirtschaftsjahr 2017 hat der Abwasserbetrieb der Stadt eine Kostenunterdeckung in Höhe von 626.000 € erwirtschaftet.

 

Nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz des Saarlandes (KAG) sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.

 

Die Kostenunterdeckung fließt daher in die Gebührenkalkulation für den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes für das Jahr 2020.

 

Aufgrund der für das Wirtschaftsjahr 2020 eingeplanten Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers zuzüglich der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2017 ergibt sich in der Gebührenbedarfsberechnung ein Erhöhungsbedarf.

 

Um im Wirtschaftsplan 2020 - wie vom Landesverwaltungsamt auch entsprechend eingefordert – die Kostendeckung zu erreichen, muss ab dem 01.01.2020 die Schmutzwassergebühr von bisher 2,85 €/m³ auf 3,15 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,64 €/m² auf 0,72 €/m² angehoben werden.

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Anlagen

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