Beschlussvorlage - 2020/493/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Zuschüsse 2019 werden wie folgt verteilt:

Arbeiterwohlfahrt OV Homburg 700,00 €

Arbeiterwohlfahrt OV Erbach-Reiskirchen  700,00 €

Arbeiterwohlfahrt OV Beeden 700,00 €

Arbeiterwohlfahrt OV Schwarzenbach 700,00 €

Arbeiterwohlfahrt Bürgerzentrum Erbach 5.000,00 €

Caritas-Zentrum Saarpfalz  700,00 €

Diakonisches Werk 500,00 €

Sozialverband Saarpfalz e.V. ehem. Reichsbund 300,00 €

DRK Ortsverein Erbach 1.350,00 €

Psycho soz. Projekte Saarpfalz gGmbH 750,00 €

Kath. Pfarreien

St. Fronleichnam 495,00 €

St. Andreas Erbach 575,00 €

Maria Hilf Bruchhof 245,00 €

St. Remigius Beeden 255,00 €

Kath. Kirche Maria Vom Frieden 815,00 €

Prot. Kirchengemeinden

Schwarzenbach 460,00 €

Martin Luther, Erbach 650,00 €

 

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Sachverhalt

In der Ausschusssitzung des KJSSA vom 28.11.2019 wurde die Verteilung der Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege 2019 in die nächste Sitzung vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kriterien für die Zuschussverteilung vorzulegen.

Die Zuschüsse an Einrichtungen der Wohlfahrtspflege werden seit mehreren Jahrzehnten in der vorgelegten Höhe ausgezahlt. Die Grundlage der Verteilung der Zuschusshöhe kann nach der vorliegenden Aktenlage nicht mehr festgestellt werden. Eine Anpassung der Zuschusshöhe wurde in den letzten Jahren nicht vorgenommen. Eine Überprüfung der Zuschussempfänger wurde auf Grundlage der Verwendungsnachweise durchgeführt.

Ab dem Jahr 1986 wurden zusätzlich auch alle Kirchengemeinden und Pfarreien für ihre Arbeit im sozialen Bereich gefördert.

Die Verwaltung schlägt vor die Zuschüsse für das Jahr 2019 nochmal wie in den Vorjahren auszuzahlen, da die Mittel nicht noch weiter in 2020 übertragen werden können.

Für die Jahre ab 2020 sollte der KJSSA festlegen, ob weiterhin Vereine und Institutionen der Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden und Pfarreien durch Zuschüsse gefördert werden und bis zu welcher Höhe. Außerdem sollte ein Vorschlag zur Bestimmung eines Verteilungsschlüssels erfolgen.

Im Haushalt 2019 stehen in Stadtteilen, in denen keine Ortsräte bestehen, als Zuschüsse für soziale Zwecke 15.000,-- € und für sonstige Einrichtungen 80.000,-- € zur Verfügung.

 

Im Jahr 2018 wurde die Verteilung der Zuschüsse wie folgt beschlossen:

Aus Produkt 33100100 Konto 531810 (Aufw. für Zuweis., Uml. u. sonst. Transf. soziale Zwecke)

 

Arbeiterwohlfahrt OV Homburg 700,00 €

Arbeiterwohlfahrt OV Erbach-Reiskirchen  700,00 €

Arbeiterwohlfahrt OV Beeden 700,00 €

Arbeiterwohlfahrt OV Schwarzenbach 700,00 €

Arbeiterwohlfahrt Bürgerzentrum Erbach 5.000,00 €

Caritas-Zentrum Saarpfalz  700,00 €

Diakonisches Werk 500,00 €

Sozialverband Saarpfalz e.V. ehem. Reichsbund 300,00 €

DRK Ortsverein Erbach 1.350,00 €

Psycho soz. Projekte Saarpfalz gGmbH 750,00 €

 11.400,00 €

Die Auszahlung der Zuschüsse wird von der Vorlage von Verwendungsnachweisen bis zum 30.06. des Folgejahres, abhängig gemacht.

 

Aus Produkt 33100100 Konto 531867 (Aufw. für Zuweis., Uml. u. sonst. Transf. Sonstige)

Auf dem Konto 531867 wurden bisher 61.600,-- € als Projektförderung für das Haus der Begegnung verausgabt.

 

 

Kath. Pfarreien

St. Fronleichnam 495,00 €

St. Andreas Erbach 575,00 €

Maria Hilf Bruchhof 245,00 €

St. Remigius Beeden 255,00 €

Kath. Kirche Maria Vom Frieden 815,00 €

 

Prot. Kirchengemeinden

Schwarzenbach 460,00 €

Martin Luther, Erbach 650,00 €

 3.495,00 €

 

Gesamtsumme:  14.895,00 €

Die prot. Kirchengemeinde Schwarzenbach umfasst die Ortsteile Schwarzenbach und Schwarzen-acker. Eine eigene Kirchengemeinde Schwarzenacker gibt es nicht. Der Ortsrat Einöd hat bisher den Zuschuss von 200,-- € für die Kirche und Pfarrhaus in Schwarzenacker beschlossen. Da regelmäßig Schwierigkeiten bei der Vorlage der Verwendungsnachweise auftraten, wurde der Zuschuss des OR Einöd für Schwarzenacker zur KJSS für die prot. Kirchengemeinde Schwarzenbach übertragen. 

 

Den Ortsräten stehen folgende Mittel zur Verfügung:

 

Ortsrat Einöd 1.850,00 €

Ortsrat Jägersburg 1.400,00 €

Ortsrat Kirrberg 1.350,00 €

 4.600,00 €

 

Ein Verwendungsnachweis ist bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen.

 

 

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