Beschlussvorlage - 2019/488/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums“ wird beschlossen

b)     Der Entwurf wird gebilligt

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Sachverhalt

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Homburg vom 20.05.1981 wird für den Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums“ eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist bei Ausweisung der beabsichtigten Gebiete nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan muss daher gemäß § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren  teilgeändert werden. Es sollen Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen sowie Sonderbauflächen neu entstehen. Ein Teil der gewerblichen Bauflächen soll erhalten werden.

 

Der Planungsanlass ergibt sich aus der Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich des Forums.“ Im Bebauungsplan werden Allgemeinde Wohngebiete, Mischgebiete, Urbane Gebiete, Gewerbegebiete und ein sonstiges Sondergebiet festgesetzt.

 

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Die städtische Entwicklung soll dabei vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

 

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen und gewerblichen Bauflächen.

 

Im Landesentwicklungsplan wurde nach vielen Jahren der Nutzungsaufgabe des Dillinger Stahlbaus bereits in 1999 das Vorranggebiet GI (Gewerbe- und Industrie) als landesplanerische Zielvorgabe für das Plangebiet aufgegeben.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der Forums“ Teilbereich 1. Die Fläche ist rund 19 ha groß und liegt im innerstädtischen Bereich von Homburg. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Vorgriff, gemeinsam mit dem Bebauungsplan, bereits im Dezember 2017 durchgeführt. Das Ergebnis aus dieser Beteiligung ist in einer Tabelle (Anhang) dargestellt.

 

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Anlagen

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