Einleitungsbeschluss - 2020/501/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschaffung der Bücher im Rahmen der Schulbuchausleihe erfolgt nach der Unterschwellenvergabeordung (UVgO) und wird beschränkt ausgeschrieben.

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Sachverhalt

Gemäß der Vereinbarung über die Einführung der entgeltlichen Schulbuchausleihe ist die Kreisstadt Homburg als Schulträger der Grundschulen für die Beschaffung der Schulbücher zuständig.

 

Die Beschaffung der Bücher im Rahmen der Schulbuchausleihe wird für das Schuljahr 2020 / 2021 erstmalig im förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Angesichts der Kostenschätzung in Höhe von ca. 90.000 Euro wäre eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Aufgrund der Buchpreisbindung und den Empfehlungen des Ministeriums für Bildung und Kultur sowie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wird von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen. Der Zuschlag wird ggf. nach einem Losverfahren erteilt.

 

Das Amt für Schule und Sport wird alle beim Gewerbeamt der Kreisstadt Homburg gemeldeten Bücheranbieter anschreiben und zur Angebotsabgabe auffordern.

 

Das Ausschreibungsverfahren, das im Übrigen auch so vom Saarpfalz-Kreis angewandt wird, wurde mit der Vergabestelle und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

 

Nach der Ausschreibung wird der geprüfte Vergabevorschlag dem Ständigen Vergabeausschuss zur Auftragsvergabe vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Die aktuelle Kostenschätzung beträgt für das Schuljahr 2020 / 2021 ca. 90.000 EUR (brutto).

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