Beschlussvorlage - 2020/555/410
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenerhöhung bei Veranstaltungen der Homburger Kulturgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 410 - Kultur und Tourismus
- Bearbeiter:
- Susanne Niklas
- Bericht erstattet:
- Susanne Niklas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Aufsichtsrat Homburger Kultur gGmbH
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Vorberatung
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Gestoppt
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Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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19.03.2020
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18.06.2020
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Sachverhalt
Im Zuge der allgemeinen Teuerungsraten sieht sich die Homburger Kulturgesellschaft gezwungen die sogenannten „Pauschalbeträge“ bei den Großveranstaltungen (Maifest, Jägersburger Strandfest, Nikolausmarkt), für die gewerblichen Standbetreiber (Gastronomie, nicht Kunsthandwerker) anzupassen.
Der Pauschalbetrag „Abfall und Energie“ gilt für:
1.) Abfall- (Müll- und Abwasserentsorgung), sowie
2.) Energiekosten (Strom- und Wasserbereitstellung).
Der Pauschalbetrag „sonstige Gebühren“ gilt für:
1.) Sicherheitsdienste während der Veranstaltungen,
2.) Nachtwachen während der Veranstaltungen
3.) Nachtwachen während der Auf- und Abbautage
4.) Brandsicherheitswachen während der Veranstaltungen
5.) Rettungsdienste während der Veranstaltungen
6.) Besonderheiten (Extras) wie z.B. Feuerwerk, Lasershow, Illumination
Bisher waren beim Maifest (3 Tage) folgende Beträge fällig:
Für „Abfall und Energie“ pauschal 50,00 € hier Erhöhung auf pauschal 70,00 €
Für „sonstige Gebühren“ pauschal 100,00 € hier Erhöhung auf pauschal 120,00 €
Bisher waren beim Jägersburger Strandfest (4 Tage) folgende Beträge fällig:
Für „Abfall und Energie“ pauschal 80,00 € hier Erhöhung auf pauschal 100,00 €
Für „sonstige Gebühren“ pauschal 80,00 € hier Erhöhung auf pauschal 100,00 €
Bisher war beim Nikolausmarkt (10 Tage) folgender Beitrag fällig:
Kostenpauschale gesamt 100,00 € hier Erhöhung auf pauschal 140,00 €
Die Standgebühren (1,- € pro qm x Anzahl der Festtage) sind für jeden Standbetreiber sehr gering gehalten, weswegen die Erhöhungen der „Pauschalbeträge“ als angebracht bewertet werden.