Beschlussvorlage - 2020/551/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtbustarif Homburg wird als Haustarif in den Verbundtarif des saarVV integriert.

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Sachverhalt

Gemäß § 4 des saarländischen ÖPNV Gesetzes sollen die Haustarife der Städte Homburg und St. Ingbert in den Verbundtarif des saarVV integriert werden. Die Integration des Ingo- und des Bussi-Tarifs soll zum Start der Tarifreform am 01.01.2021 erfolgen. Der  ZPS hat diese Integration federführend übernommen und benötigt nun die Zustimmung der beiden Städte sowie des Saarpfalz-Kreises. Sofern der Integration nicht zugestimmt werden sollte, entfallen künftig Einnahmen aus verbundbedingten Kosten in Höhe von jährlich ca. 60.000 – 70.000 € als Ausgleichsleistung für die Einführung des Verbundtarifs.

Die Umsetzung der Integration erfolgt im Rahmen des Erlasses einer neuen „Allgemeinen Vorschrift“ im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Wirkung zum 01.01.2021, mittels derer der Zweckverband Personennahverkehr Saarland die im Saarland tätigen Betreiber des ÖPNV zur Anwendung eines Verbundtarifs verpflichtet.

Der ZPS wird einen Auftrag zur Rechtsberatung im Rahmen der Umsetzung der Tarifreform erteilen. Die Kosten tragen der ZPS und die SNS GmbH gemeinsam. Den beiden Städten sowie dem Kreis entstehen dabei keine Kosten.

Inhalt der „Allgemeinen Vorschrift“ ist auch der Umgang mit künftigen Tarifanpassungen. Bei Tarifanpassungen durch den saarVV besteht die Möglichkeit für die Städte Homburg und St. Ingbert, unabhängig voneinander die Tariferhöhung abzulehnen. Im Gegenzug entsteht sodann eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem saarVV, deren Höhe zum Zeitpunkt der Tariferhöhung noch nicht beziffert werden kann. Diese Ausgleichsverpflichtung muss im Falle einer Ablehnung der Tariferhöhung jeweils durch die betroffene Stadt getragen werden.            

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