Beschlussvorlage - 2020/574/370

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 12.09.2019 die Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homburg.

Auf Grund einer Anpassung an die im Bundesgebiet zwar uneinheitliche, im Saarland vom OVG des Saarlandes praktizierte Rechtsprechung, wonach eine Taktung der abzurechnenden Zeit bereits ab der ersten Stunde im Viertel-Stunden-Takt vorzunehmen ist, werden die entsprechenden Regelungen in § 6 Abs. 5 angepasst. Die Regelungen, nach der die erste Stunde als volle Stunde abgerechnet wird sowie die Regelungen einer tageweisen Abrechnung entfallen zu Gunsten einer Abrechnung im Viertel-Stunden-Takt.

Weiterhin wird das Verzeichnis über die Bemessung des Kostenansatzes zur Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homburg an die o.a. Änderungen angepasst. Die entsprechenden Beträge wurden umgerechnet und auf den nächsten glatten Cent-Betrag abgerundet.

Aus Gründen der Rechtssicherheit entfällt weiterhin die Möglichkeit einer Vorschuss- bzw. Sicherheitsleistung aus § 7 Abs. 4 ersatzlos.

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Anlagen

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