Beschlussvorlage - 2020/591/160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Vergaberichtlinie festgelegten Wertgrenzen werden aufgrund des aktuellen Vergabeerlasses des Innenministeriums befristet bis 31.12.2020 geändert.

 

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Sachverhalt

Der in der Anlage beigefügte Vergabeerlass des Innenministers erlaubt es den saarländischen Gemeinden die Wertgrenzen für ihre Vergabeverfahren zur Unterstützung der Bauwirtschaft, von Handel und Gewerbe sowie von freiberuflichen Tätigkeiten wesentlich zu erhöhen.

 

Unter Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren erteilten Auftragssummen sowie im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Stadt Homburg erscheint es angemessen, diese im Erlass vorgegebenen Höchstgrenzen jedoch nicht völlig auszuschöpfen.

 

Die neuen Festsetzungen der Vergaberichtlinie im Einzelnen (jeweils Netto-Angaben):

(In Klammern die Höchstgrenzen aus dem Vergabeerlass):

 

Direktauftrag:

 

VOB-Bereich:  unverändert 3.000 € 

UVgO-Bereich:  von 1.000 € auf 3.000 € (3.000 €)

 

Freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe:

 

VOB-Bereich:  von 10.000 € auf 100.000 € (150.000 €)

UVgO-Bereich:  von 10.000 € (IT:15.000 €) auf 100.000 € (150.000 €)  (IT: 150.000 €)

 

Beschränkte Ausschreibung:

 

VOB-Bereich:  von 50.000 €, 100.000 € bzw. 150.000 € auf 750.000 €

                                (1 Mio. €)

UVgO-Bereich:        150.000 € (150.000 €)

 

Für die Beauftragung von Freiberuflern gilt:

 

Direktvergaben:  unverändert 25.000 € (25.000 €)

Direktvergaben bei freiberuflichen Leistungen, die einem Bauvorhaben dienen und zum weit überwiegenden Teil dem gesetzlichen Preisrecht der HOAI unterliegen,:

von 25.000 € auf 50.000 € (50.000 €).

 

Bei den Freiberuflichen Leistungen lässt der Vergabeerlass des Innenministeriums eine weitere Alternative zu:

 

Direktvergaben bei freiberuflichen Leistungen, die einem Bauvorhaben dienen und zum weit überwiegenden Teil dem gesetzlichen Preisrecht der HOAI unterliegen, wenn Sie zu den bisherigen Mindestsätzen der HOAI vergeben werden:

        bis 100.000 €.

 

Liegen die voraussichtlichen Auftragswerte darüber, sind bei den Freiberuflern mind. 3 Vergleichsangebote einzuholen.

 

 

 

Weitere vergaberechtliche Wertregelungen gemäß dem Vergabeerlass des Innenministeriums, die auch für die Stadt Homburg gelten:

 

Tragen die Liefer- oder Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei, ist ein Direktauftrag bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert (209.000 € netto) ohne weitere Einzelbegründung befristet bis 31.12.2020 zulässig.

 

Die Anforderungen der Ziffer 4 des Vergabeerlasses des Innenministeriums werden weiterhin beachtet. Deshalb müssen vom jeweiligen Fachamt  die Vergabestelle, das RPA und die Kämmerei vor der Auftragsvergabe bei Auftragswerten oberhalb 5.000 € netto zur Freigabe weiterhin eingebunden werden.

 

Diese Regelungen gelten gemäß Vergaberichtlinie und Dienstanweisung der Stadt auch für die städtischen Eigengesellschaften.

 

Die städtische Dienstanweisung "Vergabe" wird mithin entsprechend angepasst.

 

Unberührt bleiben die Regelungen des EU-Vergaberechts.

 

Unberührt bleiben auch die Regelungen der Ziffern 4 (Einleitungsbeschlüsse) und 6 (Auftragsvergaben) der städtischen Vergaberichtlinie unter Berücksichtigung der vom Rat am 02.04.2020 beschlossenen Bestimmungen und Begrenzungen.

 

 

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Anlagen

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