Beschlussvorlage - 2020/589/160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Eine Bagatellgrenze wird auf 1.000 € festgesetzt.

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Sachverhalt

Für Sponsoringverträge wird eine Bagatellgrenze eingeführt und auf 1.000 € festgesetzt. Dazu werden folgende Sätze geändert:

 

Ziffer 4.3 Satz 1

4.3 Ab einer Wertgrenze von 1.000 € trifft die Entscheidung über den Abschluss von Sponsoringvereinbarungen der zuständige Ausschuss des Stadtrates, soweit das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) oder die Geschäftsordnung für den Stadtrat von Homburg, nicht eine Entscheidung durch den Stadtrat vorsehen.

 

Ziffer 4.4 Satz 1

4.4 Ab einer Wertgrenze von 1.000 € ist über die Sponsoringleistungen eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, die Art und Wert der jeweiligen Sponsoringleistung sowie die dadurch geförderte öffentliche Aufgabe enthalten muss.

 

Ziffer 4.5 Satz 1

Ab einer Wertgrenze von 1.000 €  werden die Eckdaten nach Ziffer 4.4 Satz 1 auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg veröffentlicht.

 

 

 

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Anlagen

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