Beschlussvorlage - 2020/546/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2020 wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan im von der Verwaltung vorgelegten Entwurf beschlossen und festgesetzt.

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Sachverhalt

Der Landtag hat durch Beschluss des Saarlandpaktgesetzes die Konsolidierung der stark verschuldeten saarländischen Kommunen forciert. Das Saarlandpaktgesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

 

Weil die Stadt im Haushaltsjahr 2019 mit über 100 Mio. EUR im Bereich der Liquiditätskredite (kumulierte Fehlbeträge der letzten Jahre) verschuldet ist, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 12.12.2019 bereits im Vorgriff hierzu – wie von Seiten des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport den betroffenen Kommunen empfohlen - den Beitritt zum Saarlandpakt beschlossen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2020 und in der Folgezeit wird die Haushalts- und Finanzlage sowie der dadurch vorhandene Handlungsspielraum der Stadt ganz wesentlich von den neuen Vorschriften des Saarlandpaktgesetzes geprägt werden.

 

Durch das Saarlandpaktgesetz werden wesentliche Vorschriften nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) und der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHVO) für die Dauer von 2020 bis 2064 ausgesetzt und durch eigene Vorschriften für den Haushaltausgleich und die Haushaltssanierung ersetzt.

 

Unter Vorgabe dieser neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen hat die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht und Genehmigungsbehörde einen Haushaltsentwurf erstellt, der sowohl den Sanierungsauflagen des Saarlandpaktes entspricht, als auch die bereits im Laufe des Haushaltsjahres 2019 eingetretenen drastischen Reduzierung der Steuererträge im Bereich der Gewerbesteuer Rechnung trägt.

 

Aufgrund der guten Ertragslage in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ergeben sich in der Fortschreibung des strukturellen Defizits der Stadt insofern relativ hohe Durchschnittswerte: Dadurch steht die jetzige Einplanung wesentlich geringerer Gewerbesteuererträge für die Jahre 2020 bis 2023 einer Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes durch die Kommunalaufsicht nicht entgegenstehen.

 

Hierzu war jedoch eine wesentliche Anhebung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2020 von bislang 440 v.H. auf 560 v.H. sowie eine Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze von 440 v.H. auf 450 v.H. erforderlich. Die Änderung der Hebesätze hat der Stadtrat ebenfalls in seiner Sitzung am 12.12.2019 schon im Vorgriff beschlossen.

 

Aufgrund der engen Vorgaben des Saarlandpaktes in Zielrichtung des Jahres 2024, bis zu dem ein struktureller Haushaltsausgleich seitens der Stadt erreicht werden muss, ergibt sich insbesondere in der Folgezeit 2021 bis 2023 und der Folgejahre aus finanzplanungsrechtlicher Sicht die Notwendigkeit, harte Einschnitte vorzunehmen.

 

Aus diesem Grund ist dem Haushaltsplan 2020 als Bestandteil der Haushaltssatzung bereits ein konkretes Sanierungskonzept für die Folgejahre beigefügt. Darin werden insbesondere Sparmaßnahmen im Bereich des Aufwandes für Personalausgaben, der freiwilligen Transferleistungen und der Sachkosten, aber auch weiterer Ertragssteigerungen insbesondere im Bereich der städtischen Gebühren und Entgelte konkretisiert.

 

Derzeit musste die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020 ein offenes Finanzdelta in Höhe von fast - 10 Mio. EUR einplanen. Selbst diese Planung steht unter dem Vorbehalt einer sich positiv stabilisierenden Ertragsentwicklung im Bereich der Gewerbesteuer.

 

Daraus resultiert jedoch, dass in der dem Haushaltsjahr 2020 folgenden Finanzplanung ganz erhebliche Anstrengungen - insbesondere in Zusammenarbeit mit der Haushaltsstrukturkommission - zu unternehmen sind, damit in 2024 eine strukturell ausgeglichener Finanzhaushalt erreicht werden kann.

 

Dabei ist es unausweichlich, dass sich die Stadt zukünftig im Bereich der freiwilligen Aufgabenwahrnehmung aus diversen Geschäftsbereichen maßgeblich zurückziehen wird. Ansonsten kann auch die dauerhafte Absenkung des Personalbestandes in Zukunft nicht kompensiert werden.

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Anlagen

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