Beschlussvorlage - 2020/548/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2020 werden Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) beim Land beantragt.

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Sachverhalt

Die Gemeinden erhalten nach dem bisherigen Gesetz über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ finanzielle Mittel, die die Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und zu einer kontinuierlichen strukturellen Verringerung des Defizits mit dem Ziel des zahlungsbezogenen Haushaltsausgleiches im Jahre 2024 beitragen sollen.

 

Die Regelungen über das Antragsverfahren werden nun im Gesetz über den Saarlandpakt (SaarlandpaktG) weitergeführt

 

Gemäß § 12 Abs. 1 SaarlandpaktG werden für das Jahr 2020 13 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeinden sind dabei verpflichtet, die Vorgaben nach §§ 4 bis 9 SaarlandpaktG für das zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum zu beachten.

Das bedeutet, dass – wie bisher auch schon – das zahlungsbezogenen Defizit jährlich um weitere 10 v.H. zu reduzieren ist, bis im Jahr 2024 ein struktureller Haushaltsausgleich erreicht ist. Zudem sind ab dem Jahr 2020 die verbliebenen Liquiditätskredite (kommunaler Anteil am Saarlandpakt) entsprechend dem vorgegebenen Tilgungsplan zurückzuführen.

 

Den weitergehenden Vorgaben des SaarlandpaktG wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 - in enger Absprache mit dem Landesverwaltungsamtes - Rechnung getragen.

 

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat die für die Jahre 2020 bis 2023 bereits ermittelten Quoten der Stadt schon mitgeteilt. Für das Jahr 2020 werden KELF-Mittel in Höhe von 540 TEUR für die Kreisstadt Homburg zur Verfügung gestellt.

 

Die KELF-Mittel sind für als Ertrag in der allgemeinen Finanzwirtschaft eingeplant und sollen der teilweisen Finanzierung der Unterhaltungskosten der Infrastrukturvermögens im Bereich der Verkehrsflächen in der Erhaltungslast der Stadt (Produkt 54110100) dienen.

 

Ein formeller Antrag ist seitens der Stadt bis spätestens zum 31.07.2020 – über das Landesverwaltungsamt - an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zu richten.

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