Beschlussvorlage - 2020/549/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2020 werden Investitionszuweisungen aus dem Saarlandpakt beim Land beantragt.

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Sachverhalt

Die Gemeinden erhalten nach dem Gesetz über den Saarlandpakt (SaarlandpaktG) Investitionszuweisungen, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis nach den §§ 4 bis 9 im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachten.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 SaarlandpaktG werden in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich 15 Mio. EUR für alle Gemeinden zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeinden sind dabei verpflichtet, die Vorgaben nach §§ 4 bis 9 SaarlandpaktG für das zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum zu beachten.

Das bedeutet, dass – wie bisher auch schon – das zahlungsbezogenen Defizit jährlich um weitere 10 v.H. zu reduzieren ist, bis im Jahr 2024 ein struktureller Haushaltsausgleich erreicht ist. Zudem sind ab dem Jahr 2020 die verbliebenen Liquiditätskredite (kommunaler Anteil am Saarlandpakt) entsprechend dem vorgegebenen Tilgungsplan zurückzuführen.

 

Den Vorgaben des SaarlandpaktG wurde bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 - in enger Absprache mit dem Landesverwaltungsamtes – entsprechend Rechnung getragen.

 

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat die für das Jahr 2020 bereits ermittelte Quote der Stadt schon mitgeteilt. Für das Jahr 2020 werden investive Saarlandpakt-Mittel in Höhe von 623 TEUR für die Kreisstadt Homburg zur Verfügung gestellt.

 

Die investiven Saarlandpakt-Mittel sind als Einzahlungen in der allgemeinen Finanzwirtschaft eingeplant und sollen der teilweisen Finanzierung des gesamten Investitionsprogrammes 2020 ff dienen.

 

Ein formeller Antrag ist seitens der Stadt bis spätestens zum 31.07.2020 – über das Landesverwaltungsamt - an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zu richten.

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