Beschlussvorlage - 2020/607/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§ 18 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „Anträge nach § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG müssen schriftlich bis zum  9. Tag  vor dem im Sitzungskalender ausgewiesenen Sitzungstermin beim Oberbürgermeister eingereicht werden.“

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Sachverhalt

Aufgrund der am 02. April 2020 beschlossenen Änderung der Bekanntmachungssatzung kann die Fristvorgabe, bis wann Fraktionsanträge nach § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG eingereicht werden können, verkürzt werden.

 

Zu beachten ist hierbei die Einladungsfrist zu einer Ratssitzung, die laut GO eine Woche beträgt. Durch Einreichung von Fraktionsanträgen bis spätestens zum 9. Tag vor dem Sitzungstermin ist gewährleistet, dass ein Fraktionsantrag Aufnahme in die Tagesordnung findet.

 

§ 18 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung soll daher wie folgt geändert werden:

 

 Bisherige Fassung

Neue Fassung

 

Anträge nach § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG müssen schriftlich bis zum  2. Sonntag, 24.00 Uhr,  vor dem im Sitzungskalender ausgewiesenen Sitzungstermin beim Oberbürgermeister eingereicht werden.

 

 

Anträge nach § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG müssen schriftlich bis zum 9. Tag  vor dem im Sitzungskalender ausgewiesenen Sitzungstermin beim Oberbürgermeister eingereicht werden.

 

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