Beschlussvorlage - 2020/555/410

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gebührenerhöhung der „Nebenkosten“ bei den Veranstaltungen Maifest, Jägersburger Strandfest und Nikolausmarkt wird beschlossen.

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Sachverhalt

Im Zuge der allgemeinen Teuerungsraten sieht sich die Homburger Kulturgesellschaft gezwungen die sogenannten „Pauschalbeträge“ bei den Großveranstaltungen (Maifest, Jägersburger Strandfest, Nikolausmarkt), für die  gewerblichen Standbetreiber (Gastronomie, nicht Kunsthandwerker) anzupassen.

 

Der Pauschalbetrag „Abfall und Energie“ gilt für:

1.)   Abfall- (Müll- und  Abwasserentsorgung), sowie

2.)   Energiekosten (Strom- und Wasserbereitstellung).

 

Der  Pauschalbetrag „sonstige Gebühren“ gilt für:

1.)   Sicherheitsdienste während der Veranstaltungen,

2.)   Nachtwachen während der Veranstaltungen 

3.)   Nachtwachen während der Auf- und Abbautage

4.)   Brandsicherheitswachen während der Veranstaltungen

5.)   Rettungsdienste während der Veranstaltungen       

6.)   Besonderheiten (Extras) wie z.B. Feuerwerk, Lasershow, Illumination

 

Bisher waren beim Maifest (3 Tage) folgende Beträge fällig:

Für „Abfall und Energie“ pauschal 50,00 €          hier Erhöhung auf pauschal 70,00 €

Für „sonstige Gebühren“ pauschal 100,00 €       hier Erhöhung auf pauschal 120,00 €

 

Bisher waren beim Jägersburger Strandfest (4 Tage) folgende Beträge fällig:

Für „Abfall und Energie“ pauschal 80,00 €          hier Erhöhung auf pauschal 100,00 €

Für „sonstige Gebühren“ pauschal 80,00 €         hier Erhöhung auf pauschal 100,00 €

 

Bisher war beim Nikolausmarkt (10 Tage) folgender Beitrag fällig:

Kostenpauschale gesamt 100,00 €                     hier Erhöhung auf pauschal 140,00 €

 

Die Standgebühren (1,- € pro qm x Anzahl der Festtage) sind für jeden Standbetreiber sehr gering gehalten, weswegen die Erhöhungen der „Pauschalbeträge“ als angebracht bewertet werden.

 

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