Beschlussvorlage - 2020/565/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen wird erteilt

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Sachverhalt

Die Firma ThyssenKrupp Gerlach GmbH plant auf dem bestehenden Werksgelände in der Industriestraße den Neubau eines „automatischen Stahllagers“. Dabei handelt es sich um eine „Nachfolge-Maßnahme“ aufgrund des genehmigten Neubaus für die neue Schmiedelinie (Pressenlinie PL 20).

 

Die Hauptbestandteile des automatischen Stahllagers sind ein Schwerlastregal und eine automatische Krananlage, welche Stahlteile von Lkw`s in das Regal einlagert und den Produktionsanlagen zuführt. Das Objekt wird als Zwischenlager von Metallwerkstücken für die Produktionslinie 20 genutzt.

Die Krananlage ist zum Wetterschutz an den Seiten sowie durch ein Dach eingehaust.

 

Dimensionen:

Das Objekt hat in der längsten Ausdehnung eine Länge von ca. 110 m sowie eine Breite von ca. 15,10 m. Die Höhe des Gebäudes beträgt an der Oberkante First ca. 17,37 m. Die Bruttogesamtfläche wird für die gesamte Lagerhalle mit 1.661 m² angegeben. Die Kranbahn überbrückt in ca. 14,50 m Höhe und in einer Breite von ebenfalls 14,50 m die Werkstraße.

 

Bausubstanz:

Die äußeren Stützen des Lagers tragen sowohl die Kranbahn als auch die gesamte Verkleidung (Fassade und Dach) der Konstruktion. Die Verkleidung besteht aus Sandwichelementen mit einer Stahlverkleidung und einem 60 mm dicken Mineralfaserkern.

Das Stahllager stellt einen eigenen Brandabschnitt dar. Eine Verbindung zu dem Gebäude 111/112 besteht über die automatische Krananlage. Der Kran führt das Material in den Warenausgang der PL20. In dem Stahllager wird ausschließlich Stahl eingelagert. Das Lagersystem selbst ist ebenfalls eine Stahlkonstruktion. Brandlasten, z.B. durch Holz, Kunststoff, Verpackungsmittel, usw. sind in dem Stahllager nicht vorhanden.

 

Für das Vorhaben wurden ein Schallschutzgutachten sowie ein Brandschutznachweis erstellt.

 

Das automatisierte Stahllager stellt einen Industriebau gemäß der Muster-Industriebau-Richtlinie dar. Im Landesentwicklungsplan ist der Bereich als ein Voranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen gekennzeichnet. Im Flächennutzungsplan ist eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Für die Fläche des Neubaus existiert kein Bebauungsplan. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB (Bereiche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage) zu beurteilen. Das automatisierte Stahllager ist von Industriebauten umgeben. Der geplante Neubau fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB in die Umgebung ein. Die Beachtung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird im Baugenehmigungsverfahren mittels des vorhandenen Schallschutzgutachtens nachgewiesen.

 

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Anlagen

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