Informationsvorlage - 2020/556/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz plant zusammen mit der saarländischen Landesregierung eine Neuverordnung über das Biosphärenreservat „Biosphäre Bliesgau“.

Das Biosphärenreservat wurde mit Rechtsverordnung vom 30.03.2007 eingerichtet und u.a. die Binnenzonierung festgelegt. Es folgten insgesamt zwei Änderungsverordnungen 2008 und 2009 sowie eine Änderung der Zonierung der Pflegezone im Jahr 2014.

 

Mit der vorliegenden konsolidierten Fassung der Biosphärenverordnung werden neben dem Neuzuschnitt der Kernzone Taubental und der Vergrößerung der Kernzone Kalbenberg auch Grenzbereinigungen kleineren Umfangs an einzelnen Kernzonen umgesetzt.

Ebenso kommt es zu einer Anpassung der Pflegezonengrenzen und der Regelungen in den Kernzonen an die rechtskräftig ausgewiesenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete der Natura 2000-Gebiete sowie zur Festsetzung einer gleichwertigen Ersatzfläche im Beeder Bruch für die ehemalige Pflegezone Zollbahnhof, die aus rechtlichen Gründen entfallen musste.

 

Für die Bereiche im Gebiet der Kreisstadt Homburg ergibt sich für die Kernzone 5 Pfänderbachtal folgende Anpassung:

„Auf den in § 3 Absatz 2 Nummer 5 (Kernzone Pfänderbachtal) dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig hinsichtlich L 6.02.07 die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete der Kreisstadt Homburg“ vom 23. Februar 2006, (Amtsbl. S. 309), in der jeweils geltenden Fassung, außer Kraft.“

 

Der Öffentlichkeit wurde mittels einer vierwöchtigen Offenlage Gelegenhgeit zur Stellungnahme gegeben. Die Unterlagen haben in der Zeit vom 05.02.2020 bis einschließlich 09.03.2020 in Rathaus, Abteilung Stadtplanung öffentlich ausgelegen.

Stellungnahmen sind seitens der Bürger/innen keine eingegangen.

 

Der Verordnungsentwurf, die Detailkarten sowie die Übersichtskarten stehen auf der Internetseite des Landes https://www.saarland.de/239576.htm unter dem Themenportal „Naturschutz“ zur Verfügung.

 

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Anlagen

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