Einleitungsbeschluss - 2020/646/660
Grunddaten
- Betreff:
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Jahresvertrag Sielhautprobenahme 2020 - 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 660 Tiefbau
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Herr Orschekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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01.07.2020
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Sachverhalt
Im Jahresvertrag Sielhautprobenahme 2020 - 2023 werden Probenahmen und die anschließende Probenanalysen für das Abwassermonitoring ausgeschrieben.
Gemäß §58 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit §50a Abs. 2 Nr. 3 Saarländisches Wassergesetz ist die Kreisstadt Homburg dazu verpflichtet, ein Abwasserkataster/ Indirekteinleiterkataster zu erstellen und fortzuschreiben.
Zur Überwachung der Indirekteinleiter wurde parallel zu den Eigenkontrollen der einzelnen Betriebe ein Probenahmenetz erstellt, durch welches an signifikanten Knotenpunkten im Abwassernetz des gesamten Stadtgebiets in regelmäßigen sowie unregelmäßigen Abständen beprobt werden.
Abwasserproben decken nur einen spezifischen Zeitraum ab; durch die Analyse von Sielhaut kann jedoch auch zusätzlich eine Langzeittendenz einer Abwassereinleitung abgelesen werden.
Durch diese Tendenz können Abwassereinleitungen ggf. genauer verifiziert und nachgewiesen werden.
Der Jahresvertrag deckt dabei insgesamt 21 abwasserrelevante Parameter ab.
Der neue Jahresvertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren, beginnend mit dem 14.09.2020 und endet somit am 13.09.2023.
Eine Option zur Verlängerung um 1 Jahr soll möglich sein.
Finanz. Auswirkung
Kostenschätzung:
Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO.
Die Kosten belaufen sich jährlich auf ca. 16.374,40 € brutto.
Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung (Mandant 05) bei Produkt 5.3.80.5000 und Konto 523255 zur Verfügung.
Nach erfolgter Submission und wirtschaftlichen, technischen und rechnerisch Prüfung der Angebote – auch durch das RPA-, werden das Submissionsergebnis und der Vergabevorschlag dem SVA zur Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe vorgelegt.